2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Hallo, Ich habe im April 2018 mein erstes Kind bekommen und mich dafür entschieden 2 Jahre Elternzeit/ Elterngeld zu beantragen. Bekomme aber das Elterngeld nur bis Jan.2020 aufgrund von 4 Monaten Mutterschutz. Nun "planen" wir Kind nr 2. Werde ich in der Elternzeit wieder Schwanger, befinde ich mich nach Beendigung der ersten Elternzeit wieder im Kündigungsschutz, auf Grund der Erfahrung und Auflagen meines AG gehe ich davon aus das wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Erhalte ich in dieser Zeit bis zum Mutterschutz wieder anteilig vom AG und der KK mein Gehalt? Oder bekomme ich wieder ganz normales Gehalt von meinen AG? Wie läuft das mit dem Elterngeld bei Kind 2? Bekomme ich wieder das gleiche an Elterngeld? Vielen Dank!

von Uschi2.0 am 07.07.2019, 12:23



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Hallo, sollten Sie nach Beendigung der Elternzeit ein neues Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie ganz normal den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Bis zu Mutterschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2019



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Bist du während der 1. Elternzeit schwanger, bekommst du vom AG gar nix. Ein evtl. BV greift auch nicht. Sollte der Mutterschutz von Kind 2 innerhalb der Elternzeit von Kind 1 beginnen, kannst du die ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann erhälst du volle Mutterschutz Leistungen vom AG und KK. Für das neue Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vor Geburt Kind 2. Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert, allerdings nur bis Kind 1 14 Monate alt war. Alle anderen Monate zählen mit 0€ wenn kein Einkommen in dieser Zeit erzielt wurde

Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 12:36



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Nein nicht das gleiche EG. Beim EG gelten bei Arbeitnehmern immer die 12 Monate vor Geburt. Ob Elternzeit, Beschäftigungsverbot oder sonst was ändert daran nichts. Nur Selbstständigkeit würde daran was ändern. Allerdings führt bei dir das EG dazu das 14 Monate ausgeklammert werden. Für diese Zeit wird auf Zeiten von vor dem ersten Kind zurück gegriffen. Das greift bei euch aber nicht mehr. Kind ist ja schon älter. Also wird bei dir das mit in die Berechnung fließen was du nun in der EZ Verdienst an TZ- Gehalt und gegebenenfalls das was du eben nach der EZ verdienst. Je nachdem wie schnell es klappt. Ob BV ja oder nein klärt sich dann wenn soweit. Der Umstand das es das in der Vergangenheit gab muss nicht für die nächste Schwangerschaft gelten. Theoretisch kann der AG auch sagen diesmal habe ich was für dich zu tun und dann müsstest du arbeiten. Setzt also voraus das du auch entsprechende kinderbetreuung hast um dann dem Vertrag erfüllen zu können. Mutterschutzgeld gibt es in Höhe des geltenden Vertrages. Arbeitest du nach EZ in VZ, dann VZ. Wenn TZ dann TZ-Gehalt. Sollte der neue Mutterschutz vor Ende der EZ liegen darfst du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Davor nur mit Zustimmung des AG. Achtung in den beiden Fällen mit dem EG, das solltest du dir dann auszahlen lassen.

von Felica am 07.07.2019, 12:46



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Arbeitest du nach den 14 Monaten EG nicht, auch nicht TZ innerhalb der EZ, dann werden diese Monate mit 0 € berechnet. Heisst die Monate von jetzt an bis Januar sind Nullrunden. Im schlechtesten Fall bleibt dir 300 € mindest-elterngeld. Also entweder jetzt in TZ arbeiten wenn schnelle schwangerschaft oder neue schwangerschaft erst nach Ende der EZ angehen.

von Felica am 07.07.2019, 12:50



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :) Mal angenommen ich bekomme ein BV, auf Grund von Nachtarbeit und weitern Faktoren ist es sehr schwer in der SS in meinen Betrieb zu arbeiten. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, würde Ich in der Zeit von Beendigung der EZ von Kind 1 bis zum Mutterschutz von Kind 2 rein gar nichts bekommen, nur das Kindergeld. Kind 2 würde dann nach der EZ des ersten Kindes kommen.

von Uschi2.0 am 07.07.2019, 13:19



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Wenn du jetzt in der Elternzeit schwanger wirst, bekommst du nur das Elterngeld für Kind 1 und das Kindergeld. Solltest du jetzt in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, erhälst du den vereinbarten Lohn, wenn dein AG ein BV erteilt. Die ez abbrechen um in ein geplantes BV zu gehen, geht aber nicht.

Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 13:26



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Das habe ich verstanden, das ich in der EZ jetzt nur das Elterngeld von Kind 1 bekomme, auch bei erneuert SS. Meine EZ endet im April 2020 da ich schon Gespräche mit meinem AG hatte sieht es mit einem Einstieg in TZ schlecht aus. Mir geht es einfach dadrum was mit zusteht nach der EZ von Kind1, wenn eine erneute SS Auftritt bevor die EZ 1 beendet ist. Was ich in den Zeitraum von SS bis Mutterschutz erhalte? Wenn man von einem BV ausgeht. Entweder verstehe ich die Antworten nicht richtig oder ich drücke mich blöd aus sorry :D

von Uschi2.0 am 07.07.2019, 13:43



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Nach der Elternzeit von Kind 1 musst du ja wieder arbeiten. Und dann erhälst du Natürlich den Lohn. Auch wenn dein AG ein BV ausspricht.

Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 13:48



Antwort auf: 2.Kind - Gehalt und Elterngeld, was steht mir zu?

Was du nach der EZ bekommst bis zum erneuten Mutterschutz hängt davon ab wie du dann arbeiten kannst. Arbeitest du nach der EZ in VZ, dann VZ-Gehalt. Ist nach der EZ nur TZ möglich, dann auch nur TZ-Gehalt. In dem Falle würde ich dir aber raten die EZ zu verlängern und innerhalb dieser in TZ zu arbeiten. Denn dann kannst du den VZ-Vertrag weiter ruhen lassen, die TZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst volles mutterschutzgeld. Arbeitest du dagegen außerhalb der EZ in TZ, verlierst du den VZ-Anspruch. Das ganze komplett außerhalb der Frage ob BV ja oder nein. Den das spielt dafür keine Rolle. Du musst erst einmal davon ausgehen das du keines bekommst und dann entsprechend arbeiten kannst.

von Felica am 07.07.2019, 14:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...