Guten Abend Frau Bader, ich bin aktuell 1 Jahr in Elternzeit. In meinem Vertrag ist geregelt, dass ich ein 13. Gehalten bekomme, welches mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird. Es steht nicht dabei, ob es leistungsbezogen oder betriebszugehörigbezogen bezahlt wird. Meine Elternzeit hat genau am 1.1.2019 begonnen und endet im.Oktober. Steht mir im November zusätzlich zu meinem Gehalt das komplette 13. Gehalten zu? Ich hatte in meiner Zeit in der Firma bis zu meiner Elternzeit einen Dienstwagen...das waren 3 Jahre. In meinem Vertrag ist er allerdings gar nicht aufgeführt, aber ich habe ihn die 3 Jahre versteuert nach der 1 % Regelung...steht mir dieser nach der Elternzeit wieder zu? Er war ja durch die Versteuerung ein Teil meines Gehaltes oder? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und liebe Grüße
von Suezes4 am 12.07.2019, 22:55