Liebe Frau Bader, ich gelte als alleinerziehend, da mein Mann dauerhaft in Amerika lebt. Ich beziehe aktuell 14 Monate Elterngeld fuer meine Tochter. Da ich alleinerziehend bin hatte ich Anspruch auf weitere 12+2 Monate. Ich hatte das Glück, dass es im Elterngeldantrag vermerkt war (Option fuer 14 Monate Elterngeld wenn man Steuerklasse 2 / Alleinerziehend ist). Zuvor war mir diese Option schlichtweg nicht bekannt. Es war auch in den alten Elterngeldanträgen nicht vermerkt. Bei meiner vorherigen Tochter habe ich nämlich 12 Monate Elterngeld bezogen, aber 14 Monate nicht gearbeitet. Sehen Sie eine Chance hier nachträglich 2 Monate Elterngeld anzufragen? Ich gehe davon aus, dass dies nicht möglich ist, aber viellecht sehen Sie ja eine Chance :). Sie wurde im Nov. 2014 geboren.
von Everly am 08.10.2018, 11:12