EuGH-Urteil: EU-Saisonarbeitern steht deutsches Kindergeld zu Google - Anzeigen Jetzt einen Anwalt fragen 6 Anwälte sind gerade online. Stellen Sie jetzt Ihre Frage! Anwalt.JustAnswer.de/Urteile Kommen Saisonarbeitskräfte aus EU-Ländern nach Deutschland zum Erdbeerenpflücken oder Spargelstechen, so haben sie Anspruch auf deutsches Kindergeld. Das entschied der Europäische Gerichtshof (Az: C 611/10 und C 612/10). Zwei polnische Hilfskräfte verklagten die Bundesrepublik auf Zahlung. Sie arbeiteten einige Monate versteuernd in Deutschland. Aus dem Grund erhoben sie Anspruch auf deutsches Kindergeld. Die deutschen Behörden weigerten sich zunächst, doch der EuGH entschied, dass das Geld im Rahmen der Freizügigkeitsregelung zu zahlen sei. Gibt es jedoch auch noch Kindergeld in anderen Ländern, so darf dies auf den Betrag angerechnet werden.
von peekaboo am 13.06.2012, 09:24