Hallo Dr. Posth, ich würde gern wissen, ob es in Ordnung ist, dass ein Kinderpsychotherapeut eine Therapie für einen 8jährigen Jungen beantragt und beginnt, ohne den Vater des Jungen zu befragen, der von der Mutter geschieden ist und in einer anderen Stadt wohnt. Der Vater ist sehr bemüht und aktiv, seinen Sohn zu sehen und kümmert sich darum, dass es diesem gut geht. Er ist auch für die Therapie, möchte aber gefragt und informiert werden. Hat ein Therapeut nicht die Pflicht, den Vater um sein Einverständnis zu fragen? Oder wenigstens auf dessen Brief zu antworten, in dem der Vater Interesse und Gesprächsbereitschaft bekundet? Der Therapeut hat mithilfe der KV entschieden, dass der Vater nicht gefragt zu werden braucht. Unter welchen Umständen ist das so? Der Vater ist doch auch sorgeberechtigt und -verpflichtet. Vielen Dank für eine Antwort, Antje
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 15:26