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Forum April Mamis 2022

Kein Mutterschutz

Thema: Kein Mutterschutz

Liebe Schweizerinnen.. In 6 Wochen ist mein ET und ich arbeite 80% - eine Krankschreibung ist laut meiner FA nur dann möglich, wenn eindeutig eine Gefahr für Mutter ubd Kind besteht (Schweizer Recht). Mir geht es streng medizinisch gesehen gut - alle meine Beschwerden sind nicht lebensbedrohlich: Schlafstörung und dadurch grosse Müdigkeit, Rückenschmerzen, neu wieder Übelkeit, Senkwehen und Stress. Wie geht ihr damit um, dass ihr bis zur Geburt arbeiten müsst, solange ihr nur an üblichen Beschwerden leidet (FA sagt, nur Blutungen u.Ä. gelten als Grund). Oder kann man sich vielleicht bei einem Psychologen oder Psychister ein Arztzezgnis wegen Erschöpfung/Überarbeitung holen? Ich habe (noch) keinen, weiss aber grad nicht weiter. Meine Arbeitgeber haben auch schon Mitleid mit mir, Stellvertretung ist längst organisiert.. Liebe Grüsse und allen einen guten Endspurt.

von Aijaa am 01.03.2022, 14:52



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Verstehe ich nicht. Der Mutterschutz steht dir doch zu. Wieso bist du noch am arbeiten, wenn’s dir nicht gut geht?

von Shyne am 01.03.2022, 14:56



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Es gibt keinen Mutterschutz in der Schweiz. Man arbeitet grundsätzlich bis zur Geburt...

von Aijaa am 01.03.2022, 16:49



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Öha, ich kenn mich mit schweizer Rechten nicht aus. Ich liebe z. B. meinen Job und hätte ihn gerne bis zum ET gemacht, aber ich habe noch keine Leiden und bin schon froh, dass es sowas wie Mutterschutz in D gibt. Wenn es bei dir nur geht, wenn Mutter und Kind in Gefahr sind, es dir aber nicht gut geht, ist es eine Überforderung und somit Burn Out über den Allgemeinarzt? Bitte nicht falsch verstehen. Ich habe seit 8 Jahren keine Krankschreibung gehabt, aber wenn es nicht mehr geht, geht es nicht. Da gibt's genügend wunderliche Kollegen, die wegen "Bauchiaua" zum Arzt gehen und genau an ihrem Pendlerwochenende länger krank geschrieben sind (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Hast du ansonsten noch Überstunden oder Resturlaub? Toi toi toi GlG

von Nightfighterin am 01.03.2022, 15:09



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Eine Freundin von mir lebt auch in der Schweiz und sie konnte sich immer 6 Wochen vor ET krankschreiben lassen, obwohl sie keine Probleme hatte. Wenn es deine Frauenärztin nicht macht, vielleicht machts dann der Hausarzt?! Du kannst ja deine Wehwehchen etwas ausschmücken, wenn das fpr deine Frauenärztin nicht reicht.

von Carina. am 01.03.2022, 15:23



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Das ist heftig. Ich würde auch zum Hausarzt gehen wegen Übelkeit, Rückenschmerzen etc.. vielleicht bekommst du nicht 6 Wochen, aber zumindest eine Verschnaufpause. Hast du denn noch Resturlaub? Ich habe sogar vor dem Mutterschutz noch Urlaub genommen, um früher aufhören können zu arbeiten. Psychologe oder Psychiater werden dir eher nicht helfen können, du hast ja keine psychische Erkrankung. Wegen Schwangerschaftsbeschwerden werden die nicht krank schreiben.

von Phinchen2022 am 01.03.2022, 15:45



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Hast du denn eine Hebi die du mal nach einem Tipp fragen könntest? Oder kannst du dich wegen Schlafstörungen vielleicht zumindest mal vom Hausarzt für ein paar Tage krankschreiben lassen? Ansonsten kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Bei unseren drei großen habe ich immer freiwillig bis zur Geburt weiter studiert bzw. Bei dritten gearbeitet weil es mir sehr gut ging. Jetzt bei unserem 4ten Wunder bin ich auch ganz froh, dass meine Firma das mit Corona aktuell nicht zulässt dass man länger als 34+0 arbeitet. Ich schlafe momentan nämlich auch nicht mehr so gut und viel und bin daher ganz froh seit heute im Mutterschutz zu sein. Ich drücke dir die Daumen, dass irgendjemand noch einen Tipp für dich hat.

von Katha213 am 01.03.2022, 20:09



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Huhu Ich war bis zu meinem Resturlaub/Mutterschutz für unsere Schweizer Organisation zuständig und meine Chefin dort hat im Oktober entbunden, somit hab ich zumindest etwas mitbekommen. Und sie hat sich immerhin 3 Wochen vor der Geburt dann krankschreiben lassen, das war auch kein größeres Problem, was ich so mitbekommen habe. Ich glaube, sie hätte auch früher gekonnt, aber hat uns nicht vor unserem großen Review hängen lassen wollen. Außer der normalen Wehwechen, wie nicht mehr wirklich sitzen können und müde sein usw hatte sie auch nicht wirklich was, glaube ich. Ich würde auch mal zu nem anderen Arzt gehen, wenn sich deiner da so quer stellt… Bzw bei deinem einfach nochmal rumheulen, das geht ja irgendwann schnell, dass es alles schwierig und unbequem wird…

von CajunShrimp am 01.03.2022, 20:48



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Zur Arbeit gehen musst du in der ssw nicht, da brauchst Du auch kein Arztzeugnis für, Du bekommst dann einfach auch keinen Lohn: https://soziale-sicherheit-chss.ch/de/mutterschaftsurlaub-erwerbsunterbrueche-vor-der-geburt/ Ich habe nur einen Bürojob und bin in der letzten ssw bis zwei Wochen vor Entbindung hin, hatte aber immer mal wieder Ferien. Dieses mal wird 4 Wochen vor ET Schluss sein da die befristete Stelle endet. Da ich nur sitzen muss und auch weiter im Homeoffice mit nur 60% Stelle bin geht das natürlich relativ gut. Mein FA würde mich aber auch Krankschreiben, er frägt jedes Mal.

von Lorem ipsum am 01.03.2022, 21:00



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ARBEITSVERHINDERUNG WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT Es können gesundheitliche oder betriebliche Gründe für eine Arbeitsverhinderung verantwortlich sein. Liegen gesundheitliche Gründe vor, darf die Schwangere ihre Arbeit jederzeit ohne Arztzeugnis einstellen (Art. 35a Abs. 2 ArG). In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Legt sie ein Arztzeugnis vor, muss er den Lohn aber wie bei Krankheit für eine beschränkte Zeit weiter ausrichten, sofern das Arbeitsverhältnis für mindestens drei Monate eingegangen wurde (Art. 324a OR).

von Lorem ipsum am 01.03.2022, 21:11



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Okay ein Grund mehr in D zu wohnen *lach* Scherz bei Seite, ich versteh Dich. Und ich kann Dir sagen, Du musst zum Hausarzt! Meine Frauenärztin ist da ähnlich, solange es nichts lebensbedrohliches für mich oder das Baby ist, schreibt sie mich grundsätzlich für nichts krank. Aber mir ging es in der Anfangsphase auch recht bescheiden. Ich hatte sehr schlimme Übelkeit und das 24 h fast über 3 Monate hinweg. Also bin ich zum Hausarzt, bin da auch erst mal in Tränen ausgebrochen, weil ich mit der ganzen Situation nicht klar kam und der hat mich 3 Wochen krankgeschrieben. So einfach. Meine Frauenärztin konnte mich da mal kreuzweise (also innerlich dachte ich das und streckte ihr meine Zunge raus *hahaha*) Du es muss ja nichts körperliches sein, es kann auch etwas psychisches sein, was soll denn des? Und führt doch mal sowas wie MuSchu ein, des ist ja echt heftig bei Euch!!! Wieso protestiert da keiner?

von Alicia_Herzglück am 01.03.2022, 22:09



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In der Schweiz wird die Erzeugung und der Unterhalt eines Kindes als Privatsache betrachtet, zudem ist das Land sehr arbeitgeberfreundlich - es gibt somit auch keine Elternzeit sondern nur einen Mutterschutz ab Tag der Geburt für 14 Wochen, danach muss man - ausser man kann etwas anderes verhandeln können - zum gleichen Pensum wie vor der ssw zur Arbeit zurückkehren (oder unbezahlten Urlaub nehmen, oder man arbeitet in einem Unternehmen das freiwillig längere Schutzzeiten bietet etc), Auch die Kita wird nur bei sehr einkommensschwachen Familien subventioniert, Kitas sind somit privat und müssen selber finanziert werden. Die Qualität ist dafür auch entsprechend sehr gut da man kein Recht auf einen Platz hat sondern dies privatwirtschaftlich gelöst wird, da muss eine Kita auch etwas bieten, sonst suchen die Eltern sich eine andere Kita aus. Die Hauptgründe hierfür sind historisch: Die Kosten für die Elternzeit sind enorm und es gab in der Schweiz durch die stets hohe Einwanderungsquote und insbesondere - der Mutterschutz in D wurde 1952 etabliert - keiner Kriegsverluste nie ein besonderer Druck die Kind erzeugung staatlich zu fördern und zu unterstützen. Im Gegenzug hat man aber auch als junge Frau keinerlei Probleme eine unbefristete Arbeitsstelle zu finden. Die Fragestellerin kann in der Schweiz als direkte Demokratie mit einer Sammlung von 100'000 Unterschriften ihr Anliegen in der direkten Abstimmung vors Volk bringen - so etwas wie protestieren oder gar streiken ist hier nicht üblich oder nötig die Wirtschaftsverbände würden jedoch gegen den Vorschlag werben und höchst-höchstwahrscheinlich in der Abstimmung gewinnen aufgrund der Kosten dieses verlängerten Mutterschutzes für die Wirtschaft.

von Lorem ipsum am 02.03.2022, 00:30



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Danke für die fundierte Darlegung des Sachverhalts, Loren ipsum. 2018 hat der Bundesrat geprüft, ob das Arbeiten bis zur Geburt nach wie vor tragbar ist und da die Möglichkeit besteht, das FÄ gefährdete Frauen/Ungeborene schützen, sei das nach wie vor der Fall - 70% lassen sich nämlich krankschreiben. Es ist effektiv eine Frage der Einstellung, ob einem Land das reicht und die Frauen damit auch einer gewissen Willkür des FA unterwerfen will oder nicht. Das sehr wirtschaftlich orientierte Land nimmt lieber diese Willkür in Kauf, als dass einfach alle unselbständigen Schwangeren automatisch in den Mutterschutz treten würden. Einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gibt es analog dazu erst seit 2021 - der Druck kam vom Volk, dafür stand dem Vater einen (!) Freitag zu. (Ein Freund von mir hat so beispielsweise sogar die Geburt verlassen müssen). Auch andere (politische) Ereignisse zeigen die Werte der Schweiz, die eindeutig kein Wohlfahrtsstaat sein will. Das mit den Kitas stimmt schon, allerdings ist es in Ballungsgebieten und auch auf drm Land oft so, dass die Kitas alle ausgebucht (Wartezeiten können mehrere Jahre dauern...) oder nicht vorhanden sind. Viele, die das Privileg haben, müssen die Grosseltern einspannen oder eine noch teurere Tagesmutter engagieren. Manchmal leidet dann doch auch die Kita-Qualität darunter.. Jedenfalls: morgen gehe ich zu meinem Hausarzt (da ich das Callmed-Modell habe, hab ich ihn noch nie zuvor gesehen.. mal sehen, was er meint)

von Aijaa am 02.03.2022, 09:06



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Hi aus dem März Könntest du den FA wechseln? Am besten mal im Umfeld rumfragen. In dieser Schwangerschaft habe ich einen deutschen FA. Ich konnte mich einfach melden, „wenn ich nicht mehr möchte“. Somit habe ich Ende 37. Ssw aufgehört, da ich mit Kleinkind, schlechten Nächten und regelmässigem Erbrechen nicht mehr leistungsfähig war. Meine letzte FÄ war da auch ganz anders drauf. Alles Gute!

von Ellinor am 03.03.2022, 00:04



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Hallo ich schleich mich mal ein, komme auch aus der Schweiz.. Meine Fa hat auch immer gesagt rechtlich gesehen darf man eine Schwangere nur krank schreiben, wenn Probleme vorliegen. Jedoch sagte sie selber dassdie meistens spätestens / Wochen vor ET krank geschrieben werden. Mir hat sie dann ein Arztzeugnis für 50% ab 4 Wochen vor ET gegeben und hätte ab 2 Wochen vor ET nicht mehr arbeiten müssen. Soweit ist es nicht gekommen, de Kleine kam 4 Wochen zu früh. Für mich war das psychisch gesehne nichtgut da ich gar keine Zeit hatte mich darauf vorzubereiten… Ich verstehe dich, es geht ja auch darum runter zu fahre und sich aus das Neue vorzubereiten zudem wird es ja am Schluss nochmals streng…Kannst du nicht nochmals mit deiner FA sprechen und die Situation schildern?

von mena00 am 04.03.2022, 12:01



Antwort auf Beitrag von Aijaa

Hallo Aijaa Lebe auch in der Schweiz und habe bei meinem letzten Termin ein Artzzeugnis beantragt für 40%… also arbeite jetzt noch 60%, war für sie ganz verständlich,.. (arbeitete davor 100% &‘ die einzigen beschwerden waren endlose Müdigkeit &‘ und der bauch der sich verhärtete und schmerzte bis ich mich hinlegen konnte..) Komisch das die deine FA keinen Arztzeugnis gibt.

von Ssliao98 am 02.03.2022, 18:56



Antwort auf Beitrag von Ssliao98

Moin zusammen Den Mutterschutz gibt es in Deutschland halt auch nur für Arbeitnehmerinnen und nicht für Selbstständige. Für AN ist in D alles gut geregelt, fällst du aus der Norm mit einem eigenen Geschäft bist du leider teilweise gearscht was Absicherung angeht - auch finanzielle Lücken hat man (zb fehlt mir ein komplettes Gehalt zwischendurch, ich muss meine Krankenversicherung von 700 Euro im Monat selbst tragen etc.pp und erhalte auch keinen richtigen Elterngeldbezug - also Elterngeldplus von 900 Euro und darf was dazu verdienen und komme so auf 2100 Euro brutto abzgl meiner Kosten und Absicherung, did ja kein Staat übernimmt, sind das im Monat dann Minus XY Euro - aber geht ja nicht ums Geld sondern ums Baby …). Daher muss ich jedoch nach 8-10 Wochen wieder arbeiten gehen. In D ist es also nicht wirklich besser, außer man ist AN mit einem leicht unterdurchschnittlichen Einkommen/ Teilzeit-Einkommen sodass man die maximalsumme an Elterngeld bekommt, zuhause bleiben kann und abgesichert ist. Musste mich mal auskotzen. Das einfachste ist immer eine krankschreibung da dann sie Krankenversicherung greift und alles andere aushebelt in D. Daher wäre das wohl die einzige Lösung auch für Schweizerinnen.

von April2022 am 04.03.2022, 02:40