Hallo.
Ich habe mal eine Frage an diejenigen unter euch, die wieder schwanger sind, bzw. die gerade versuchen schwanger zu werden.
Bezieht jemand von euch zufällig gerade Elterngeld plus?
Kann mir jemand sagen, was es mit diesen 14 Monaten auf sich hat?
Ich erreiche telefonisch irgendwie niemanden der mir das erklären kann.
Liebe Grüße
Ina
von
MumToBe21
am 31.08.2021, 15:18
Wenn du elterngeld plus beziehst werden 14 Monate ausgeklammert beim normalen elterngeld nur 12. Nach diesen 14 bzw 12 Monaten wird jeder Monat mit null Euro ins neue elterngeld fließen. Wenn also eine Mutter zwischen zwei Kindern zum Beispiel 18 Monate hat sieht beim Elterngeld plus die Regel so aus: 14 Monate werden ausgeklammert weil Elterngeld plus Bezug, zwei Monate sind Leer Monate und gehen mit null Euro in die Berechnung und zwei Monate werden wegen dem neuen Mutterschutz ausgeklammert ( manchmal auch drei aber dann müssen die Monate schon sehr günstig liegen.
Beim Basis sieht es so aus: 12 Monate werden ausgeklammert wegen dem Elterngeld Basis, vier leer Monate und zwei Monate ( auch hier in seltenen Fällen drei ) werden wegen Mutterschutz ausgeklammert.
Zu beiden kommen dann beim neuen elterngeld 10% Geschwister Bonus zu oder 75 Euro je nach dem was höher ist.
Bevor der neue Mutterschutz beginnt kann man sich beim elterngeld plus die angesparten Monate auszahlen lassen, also von plus in Basis umwandeln aber nur soweit das man weiterhin 14monate elterngeld bezieht. Was nicht geht ist das plus weiterlaufen zu lassen das wird dann mit dem Mutterschutzlohn und dem Elterngeld fürs neue Kind verrechnet.
Lg
von
misses-cat
am 31.08.2021, 21:57
Oh gut, dass es jemand fragt und es auch jemand beantworten kann. Das ist wieder Deutschland und alles viel zu kompliziert. Ich habe auch Elterngeld Plus. Aber unabhängig davon, habe ich es nicht ganz verstanden, wie du das erklärt hast. Kannst du das an einem Beispiel erklären? Habe mich nämlich noch nicht damit beschäftigt für ein etwaiges 2. Kind.
Nehmen wir an: Ich habe am 1.2.21 ein Kind bekommen. Seit 1.7 arbeite ich wieder 10 Std mit anteiligem Gehalt und beziehe Elterngeld Plus bis Juni 22. Nehmen wir an, ich arbeite dann ab Juli 22 30 Stunden. Am 1. September 22 werde ich schwanger. Welche Monate und welches Gehalt werden hier als Grundlage genommen?
Danke dir.
von
Olala88
am 31.08.2021, 22:12
Oh wow. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
von
MumToBe21
am 01.09.2021, 12:25
Naja in Deutschland gibt es wenigstens Elterngeld, in vielen anderen Ländern ( auch reiche Länder) nicht
Als erstes fällt bei deinem Beispiel auf das zwischen Geburt Kind eins und eintreten der Schwangerschaft für Kind zwei 19 Monate liegen, also ist der Geburtstermin der 01.06.2023.
Bemessungszeitraum sind die zwölf Monate vor dem neuen Mutterschutz für Kind zwei, in deinem Beispiel März 2022 - März 2023. Kind 1 ist im März 2022 aber schon 13 Monate, es werden maximal 14 Monate ausgeklammert durch Elterngeld plus. Also wird das neue elterngeld aus 11 Mal Teilzeit Gehalt berechnet + einmal Vollzeit ( bzw den Gehaltsmonat vor dem Mutterschutz des 1 Kindes)
Also März 22- Juni 22 die Monate wo du 10 Stunden arbeitest
Juli bis meinen Mutterschutz 30 Stunden und halt einen Monat von kind1.
Dazu käme auch bei dir 10% Geschwisterbonus oder 75€ monatlich mehr bis Kind 1 drei Jahre ist
von
misses-cat
am 01.09.2021, 21:33
Ja du hast Recht! Der Mensch neigt dazu immer das schlechte zu sehen, statt dankbar für das Gute zu sein.
Danke für die Erklärung!!
von
Olala88
am 02.09.2021, 13:32
Also ich bin froh über das Elterngeld, aber finde es auch zu kompliziert.
Musste in dem Zusammenhang schon oft an das bedingungslose Grundeinkommen denken...
Trotzdem natürlich vielen Dank für die Erklärung, misses_cat. Das war für mich auch interessant.
Viele Grüße von der Pflaume
von
Pflaume
am 03.09.2021, 21:15