Hey ihr lieben,
Ich blicke nicht mehr durch
Erstmal bin ich an dienstag in Mutterschutz und hab es noch nicht bei der Krankenkasse beantragt (total vergessen).
Hoffe das klappt noch alles.
So jetzt hab ich schon Formulare von meinen Arbeitgeber bekommen bezüglich Elternzeit.
Jetzt bin ich nur verwirrt, ich bin irrtümlich davon ausgegangen,dass ich 2 Monate nach Geburt Mutterschutz habe und dann 12 Monate Elternzeit beginnen.
Nun stoße ich Internet darauf, dass die Elternzeit nach Geburt beginnt, sprich ich geh am 1. Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten.
Es ist Mal so Mal so erklärt und ich Blick nicht mehr durch
Könnt ihr mich aufklären was jetzt richtig ist ?
Lieben, lieben Dank
von
Svea94
am 20.02.2022, 14:07
Der Mutterschutz wird leider mit dem Elterngeldbezug "verrechnet". Die hast 8Wochen nach der Geburt Mutterschutz, das wird dann sozusagen "abgezogen". Also ja, wenn du genau 12Monate planst, kann es sein, dass du am ersten Geburtstag wieder arbeiten musst. Elterngeld und Elternzeit können aber verschieden lang sein. Du musst jetzt auch noch nicht deinem AG mitteilen, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest.
von
Phinchen2022
am 20.02.2022, 14:25
Ich Blick irgendwie gar nicht durch...
Was bedeutet das Elternzeit und Elterngeld nicht gleich lang sein müssen?
von
Svea94
am 20.02.2022, 14:51
Elternzeit kann länger sein, dann bekommst du aber kein Elterngeld mehr. Oder du planst es so, dass du beispielsweise 13Monate nimmst, aber zwei Monate dann nur den halben Satz bekommst.
von
Phinchen2022
am 20.02.2022, 15:02
Hi
so wie du es verstanden hast, ist schon richtig…also die 2 monate Mutterschutz gehören auch zu elternzeit…dementsprechend auch zum kindergeld…das heißt Kindergeld bekommt man erst nach dem 3.monat..zumindest habe ich das so verstanden..alles sehr komplex
von
Yassam
am 20.02.2022, 14:26
Aufpassen mit dem Wörtchen Kindergeld. Das Kindergeld steht jedem Kind zu (regulär natürlich den Eltern, solange das Kind bei den Eltern lebt), unabhängig von Elternzeit, Verdienst und Co. und das bis zum 18. Geburtstag (und in bestimmten Fällen auch darüber hinaus) ![](/icon/nr102.gif)
von
eislady
am 20.02.2022, 15:30
Hallo :-)
Nur kurz zum Kindergeld: dieses bekommst du mit Antrag ab dem 1. Lebensmonat des Babies bezahlt. Es wird sogar rückwirkend für 6 Monate gezahlt (falls du den Antrag erst später stellst)
Es zählen hier die Lebensmonate des Babies, wird also nicht immer am 1. des Monats bezahlt, sondern abhängig vom Geburtstag. Unser Sohn wurde z.B. am 9.5.20 geboren und das Kindergeld kommt immer in der Mitte des Monats. Da gibt es online so Listen, wo man das einsehen kann
LG
von
Änny26
am 20.02.2022, 15:39
Sorry ich meinte elterngeld
von
Yassam
am 21.02.2022, 00:13
Es gibt Elterngeldberatungen und Webseiten dazu.
Das ist teilweise etwas komplexer wenn man nicht gerade der Standard ist. Google das mal. Gibt zudem mehrere Varianten mit plus, Partner Monate etc.
Hier wird dir dazu keiner valide helfen Können!
von
April2022
am 20.02.2022, 15:11
Für die Firma ist es tatsächlich so, dass du erst im Mutterschutz und danach dann in Elternzeit bist.
Allerdings bekommst du nur 12 Monate Basiselterngeld und die Mutterschutzzeit wird darauf angerechnet. Das heißt dein Elterngeld endet am Tag vor dem 1. Geburtstag, es sei denn du teilst einen Teil deiner Basiselterngeld-Monate auf in Elterngeld Plus Monate und verlängerst so die Zeit.
Du kannst jedoch auch nach aufbrauchen des Elterngeldes weiter Elternzeit nehmen. Das bedeutet dann, dass du zwar weiterhin von der Arbeit freigestellt wärst, aber halt kein Geld vom Staat mehr dafür bekommst.
von
eislady
am 20.02.2022, 15:28
Huhu aus dem Februar
Ich hab am 30.1. Entbunden
In Mutterschutz bin ich seit Ende Dezember
Dieser geht vom 30.1. Noch 8 Wochen weiter wir bekommen sogar rückwirkend für den ganzen Januar noch das Kindergeld (wenn dann endlich mal der schriebs vom Finanzamt kommt)
Meine elternzeit begann auch am 30.1. Und endet am 29.1.23
Sprich zum 1. Geburtstag müsste ich wieder arbeiten außer ich nehme erstmal meinen ganzen alten Urlaub weg
Ihr bekommt auch von der kk für die ersten 6 Wochen das Geld mit einmal ausbezahlt der Rest kommt dann immer wenn ihr lohn/gehalt bekommt vom AG
Ich habe die Woche erst die Geburtsurkunde erhalten und konnte somit jetzt erst der kk die geburt bestätigen und warte das sie das geld für die 8 wochen überweisen
Den Rest bekomme ich ebenfalls am Zahltag vom AG
von
Murmel2022
am 20.02.2022, 17:32
Achso und die Formulare vom AG über die elternzeit kannst du ja erst abgeben wenn du entbunden hast denn dann kannst du deinen AG erst darüber in Kenntnis setzen wichtig ist fürs elterngeld du brauchst die Bestätigung vom AG
Das ist echt nervig was die alles haben wollen
Ansonsten die Formulare für Kindergeld und elterngeld kannst du schon so weit fertig machen und wenn der Wurm da ist hilft deine hebamme dir auch dabei lg
von
Murmel2022
am 20.02.2022, 17:35
Hallo!
Elternzeit kannst du theoretisch für 3 Jahre nach der Geburt beantragen. Elterngeld gibt es aber nur die ersten 12 Monate (Basis-Elterngeld) oder für 24 Monate Elterngeld Plus (da dann aber nur den halben Satz, sodass am Ende die gleiche Gesamtsumme rauskommt). Bei Elterngeld-Plus darfst du nebenbei 32 h/ Woche arbeiten.
Ich werde z.B. 18 Monate Elternzeit nehmen und eben nur die ersten 12 Monate Elterngeld bekommen. Die weiteren 6 Monate müssen wir uns so "gönnen". Ich gebe den Antrag beim Arbeitgeber schon vor der Geburt ab, da man ihn spätestens in der Woche nach der Geburt einreichen muss und da habe ich garantiert andere Sachen im Kopf.
Das genaue Geb.datum reiche ich dann einfach nach.
Liebe Grüße
von
Lilime17
am 20.02.2022, 17:51
Guten Morgen
Elternzeit kannst du 3 Jahre nehmen. Wobei du 2 gleich nehmen kannst und das 3 sogar bis zum 8 Geburtstag deines Kindes aufheben kannst. Das hat nix mit dem Elterngeld zu tun. Das Elterngeld gibt es als Basis für das erste Lebensjahr oder als Elterngeld plus für 20 Monate die Mutterschutzzeit wird als Basiselterngeld gerechnet ohne das man es bekommt.
Ich beantrage erst mal 2 Jahre Elternzeit und das Basiselterngeld. Hab aber den Vorteil in Bayern zu leben, bei uns gibt es danach noch das Familiengeld.
Lg Mona
von
Mona80
am 21.02.2022, 09:26