Guten Tag Herr Professor Hackelöer,
vielen Dank erstmal für die Zeit, die Sie sich immer für die Fragen nehmen! :)
Nun kurz zu meiner Situation:
bei meinem Organscreening bei 20+6 gab es bei dem Kind eine unaufällige Entwicklung ohne Hinweis auf fetale Chromosomenabberation.
Nun wurde bei eben diesem Ultraschall (Degum II) folgende weitere Diagnosen gestellt:
Uteriner Flow mit grenzwertigem Widerstand rechts.
a-p-Synechie im caudalen Anteil.
Was bedeutet das für die weitere Schwangerschaft?
Der Untersucher hat versucht, mich zu beruhigen und wahrscheinlich ist es auch nicht beunruhigend, aber nun mache ich mir doch Gedanken, ob das Kind durch diese Wand eingeschränkt sein könnte. Eine weitere Kontrolle soll, wenn überhaupt, erst nach der 30. Woche erfolgen.
Steht die Lage des Kindes (II. dorsosuperiore Querlage) uU auch mit der Synechie in Verbindung?
Ich hatte vor etwa einem Jahr eine missed abortion mit einer Ausschabung, besteht da ein Zusammenhang mit der Synechie?
Herzlichen Dank im voraus!
Rebecca
von
Becky2012
am 06.06.2012, 21:06
Antwort auf:
Synechie - Risiko für das Ungeborene?
Hallo Rebecca,
die Synechie steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Ausschabung und kann tatsächlich,wennn sie sehr breit ist auch für die Querlage sorgen.Aber sicher hat sie dem Kind nicht geschadet oder es behindert.Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Querlage gewöhnlich noch keine Bedeutung,außer ,wenn eine vor dem Muttermund liegende Plazenta besteht.Das dürfte aber der Arzt DEGUM II gesehen haben.
Die weiteren Kontrollen können leicht zeigen,ob dieser Strang zu einer Geburtsbehinderung führen kann,oder ob sich das Kind richtig einstellt.Meistens gibt es keine Probleme.
Erstmal kann man in Ruhe abwarten,auch der grenzwertige uterine Widerstand ist ohne Bedeutung.
Alles Gute
Prof.Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 06.06.2012
Antwort auf:
Synechie - Risiko für das Ungeborene?
Guten Abend Prof. Hackelöer,
vielen Dank für die rasche Beantwortung!
Der Arzt sagte, dass die Plazenta an der Hinterwand liegt, also in diesem Fall "ohne Bedeutung".
Sie haben mich auf jeden Fall beruhigt und ich werde nun die weiteren Kontrollen in Ruhe abwarten. Vielen Dank dafür :)
Viele Grüße,
Rebecca
von
Becky2012
am 06.06.2012, 22:40