Frage im Expertenforum Kompetenzzentrum für Zwillings- & Drillingseltern an Alexandra Jaeger:

Schwanger nach Elternzeit

Frage: Schwanger nach Elternzeit

Ms.1708

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Hallo zusammen, meine Frau und ich haben 2 Kinder(fast 4, fast 1). Nun habe ich ihr zu Muttertag ein besonderes Geschenk gemacht, sodass sie im nun letzten Monat ihrer Elternzeit wieder schwanger ist. Sie hat ihren alten Job gekündigt, da wir knapp 100km weggezogen sind in der Zwischenzeit. Da sie in der Pflege mit behinderten Menschen arbeiten würde, hätte sie hierfür, direkt Berufsverbot. Nun wissen wir nicht, ob und welche Art von Geldern ihr zustehen würde. Kann hierzu jemand etwas sagen? Diesen Monat ist ihre letzte Elterngeldzahlung. grüse max 


KielSprotte

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Die Frage ist sehr leicht zu beantworten:  Deine Frau bekommt das, was sie ohne "dein Geschenk" (was für eine Wortwahl 🤮) auch bekommen hätte. Wg dem Berufsverbot müsst ihr im Urteil des Gerichtes nachlesen - Dauer, Art etc


Ani123

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Was hatte ihre Frau denn ohne erneute Schwangerschaft geplant? Einstieg bei einem neuen Arbeitgeber? Weiter mit dem jüngsten Kind zu Hause bleiben? Sich neu bewerben? Ob sie ein Beschäftigungsverbot bekäme hängt vom Arbeitgeber ab. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie muss sie die ausüben. In der Pflege kann das z. B. dokumentieren, Kontakt zur Pflegekasse, Telefonzentrale. Hat er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit spricht er ein BV aus. Das BV kann er zu jederzeit aufheben und ihre Frau müsste dann arbeiten.  Nur weil ein Arbeitgeber ein BV ausgesprochen hat bedeutet das nicht, dass jeder Arbeitgeber das macht.  Sind beide Kinder betreut? Ohne Betreuung steht Ihre Frau dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie ist Hausfrau.  Mit Betreuung hat ihre Frau Anspruch auf ALG1 für die Wochenstunden, die sie arbeiten könnte.  Beides (Hausfrau und ALG1) zählen mit 0 € in die Berechnung des neuen EG ein.  Da ihre Frau nur Basis-EG (12 Monate) bezogen hat werden nur 12 Monate vom 1. Kind ausgeklammert. Bei EGplus (mindestens 14 Monate EG) wären es 14 Monate gewesen. Ob eine so kurzfristige Änderung für den letzten Monat bei der EG-Stelle noch möglich ist müssten sie nachfragen. (Z. B. 12. Monat umwandeln in EGplus, 12.+13. Lebensmonat je 50 % EG.) Wenn das geht würden für die Berechnung des neuen EG 13 Monate ausgeklammert werden.  Hätte sie ihren alten Job noch und wäre in EZ hätte sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden können. Mutterschaftsgeld hätte sie dann in Höhe des Arbeitsvertrages erhalten.  Das neue EG wird sich an den 12 Monaten vor dem Mutterschutz des 3. Kindes berechnen. 12 Monate vom 2. Kind können ausgeklammert und mit Monate von vor dem 2. Kind ergänzt werden. Das Basis-EG wird mindestens 300 € sein und der Geschwisterbonus kommt hinzu in Höhe von 10 % des EG bzw. mindestens 75 €.  Sie sollten sich überlegen wie es mit drei Kindern weitergehen soll. Ein Kitaplatz muss hier spätestens online am 31.12. angemeldet werden für August des Folgejahres. Ca. im Februar/März wird einem mitgeteilt, ob das Kind einen Kitaplatz hat. Hier gibt es keinen Geschwisterbonus mehr. Vielleicht gibt es den in ihrem Wohnort noch, so dass wenn die Kapazitäten es zulassen ihre Kinder alle in einer Kita betreut werden können. Falls z. B. ihre jetziger Kindergarten keine U3 Betreuung anbietet sollten sie überlegen, ob sie mehrere Kitas haben möchten (kostet Zeit bzgl. Bringen und Abholen) oder ob ihr älteres Kind auch den Kindergarten wechselt, so dass sie drei Kinder in einer Kita haben. Da Betreuung Privatsache ist können sie keine Gelder irgendwo generieren, weil sie mehrere Kitas anfahren müssen. Frühe Initiative zeigt da oft Erfolg.  Ein Platz bei einer Tagesmutter wird hier oft schon im Herbst für August vergeben.  Als Erstes sind sie als Vater für die Versorgung (u. a. finanziell) ihrer Kinder und ihrer Frau zuständig. - Können sie ihre Familie alleine finanzieren?  - Sie können einen Minijob annehmen zusätzlich zum Hauptjob. - Ihre Frau könnte einen Minijob annehmen in der Zeit wo sie zu Hause sind. Bei geringen EG kommt es zu keinen Abzügen. Ansonsten wäre Umstellung auf EGplus eine Option. (Dabei darauf achten, dass es den Geschwisterbonus nur bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes gibt.)  Finanzielle Unterstützung kann es ggf. durch den Kindergeldzuschlag und Wohngeld geben. 


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