Magdalena Maria
Hallo, ich bin gerade richtig verzweifelt. Mein Arbeitgeber hat mir gerade per Whats-App mitgeteilt, dass er die beiden Krankenscheine von der Kinderwunschklinik nicht akzeptiert und mir jetzt nicht die Lohnfortzahlung gibt. Er begründet jetzt sein handeln damit, dass es ja 1 BAG Urteil gibt, wo der Arbeitgeber recht bekam. Dieses Urteil gibt es aber ich bin 37 Jahre, wir haben einen genehmigten Kostenübernahmeplan der Krankenkasse und es ging mir wirklich nicht gut. Ich hatte nach der Punktion Tage lang Schmerzen und Psychisch ging es mir auch schlecht. Es wurde leider nach dem einsetzen auch nicht besser. Wieder Schmerzen und von der Psyche ging es mir auch schlecht. Die Kranschreibung der Klinik wurde aber schon im Vorfeld ausgestellt, ich habe keine Ahnung was drauf steht. Sie ging bis zum Bluttest. Jetzt bin ich vom Hausarzt weiter krank geschrieben. Es ist wegen der Psyche. Was soll ich denn jetzt machen? Ich wusste doch nichts von so einem Urteil. Eigentlich war mein Arbeitgeber immer ok. Er wusste von Anfang an von der Kinderwunschbehandlung. Es war für ihn ok und er hat immer geschaut das ich meine Termine auf meine freien Tage legen kann. Ich bin verzweifelt, wir brauchen das Geld und wenn es wirklich noch dazu kommt, dass ich Krankengeld bekomme, dann wird sich das auswirken. Können Sie mir helfen? Liebe Grüße Maria
Liebe Magdalena Maria, ich kann als Sozialarbeiterin und Familientherapeutin keine rechtsverbindliche Auskunft geben, weiss aber, dass kleine Firmen tatsächlich in der Vergangenheit erfolgreich geklagt haben, wenn Mitarbeiterinnen wegen eines unerfüllten Kinderwunsches bzw. der Behandlung krankgeschrieben wurden. So weit ich informiert bin, können Sie jederzeit die Krankmeldung eines Kinderwunschzentrum durch die Krankmeldung eines Gynäkologen oder Hausarztes ersetzen lassen, so dass der Arbeitgeber keine Information darüber hat, dass Sie wegen IVF o.ä. krankgeschrieben sind. Dies hätte allerdings in Ihrer Situation frühzeitig passieren müssen. Ggf. könnten Sie sich an einen Personalrat wenden. Oder Sie warten ab, was nach Ihrer Krankmeldung passiert, und ob Ihr Arbeitgeber tatsächlich eine Kündigung in Erwägung zieht. Ggf. kann ich einen Anwalt empfehlen. Wenn Sie dies wünschen, schreiben Sie mit bitte eine kurze Email an: mail (at) pthorn.de Herzliche Grüße Petra Thorn
Magdalena Maria
Vielen lieben Dank, dass Sie so schnell geantwortet haben. Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen. Ich habe wie verrückt gegoogelt. Denn von der Klinik habe ich keinen Hinweis auf so ein Problem bekommen. Auch im Internet findet man so an sich nichts darüber. Ausser man googelt direkt danach. Dann findet man vereinzelt Artikel zu diesem einen Urteil. Viele User in den unterschiedlichen Foren schreiben, dass sie ihrem Arbeitgeber nichts sagen möchten. Denn für sie ist das Thema privat. Dann schreiben sie, dass sie sich einen Krankenschein vom Hausarzt oder Frauenarzt holen. Ich bin und war immer für eine ehrliche und offene Kommunikation. Denn meiner Meinung nach ist das wichtig. Hätte ich geahnt, dass es soweit kommt, dann hätte ich doch nie etwas gesagt. Ich habe heute den ganzen Vormittag mit meiner Krankenkasse telefoniert. Auch die waren total verwundert darüber. Ich habe jetzt eine Ausnahmeregellug bekommen. Die Krankenkasse wird für die Zeit der Krankschreibung von der Klinik mir Krankengeld zahlen. Keine Ahnung wie mein Arbeitgeber darauf jetzt reagieren wird. Ich bin immer noch schockiert. Man sollte viel mehr über dieses Urteil mit den Kinderwunschpaaren reden. Wenn man bedenkt, was für ein Ärger man dadurch bekommen kann. Von den finanziellen Einbussen will ich gar nicht reden. Das müssen die Patienten wissen. Ich hoffe, dass mein Arbeitgeber jetzt Ruhe gibt. Liebe Grüße Maria
Ani123
Ich finde es kulant von deiner KK, dass sie ihnen für die Zeit KG zahlen. Über welchen Zeitraum (Wochen?) sprechen wir? Für eine Krankheit steht ihnen max. 78 Wochen KG zu. Wenn sie nun schon KG beziehen wird das von den Wochen abgezogen. Der AG muss 6 Wochen Lohnfortzahlung geben. Wenn sie Pech haben zahlt er nach den 6 Wochen nicht mehr, weil er die KG-Zeit nicht ausklammert. Ob er die KG-Zeit von jetzt ausklammern muss oder nicht weiß ich nicht. Das kann ihnen ihre KK mitteilen. Wenn er das nicht ausklammert und somit die KG-Zeit mit einberechnet zahlt er den Lohn nicht 6 Wochen fort und hat dadurch für sich gespart. Ich finde es unmöglich, dass er ihnen sowas über Whatsapp schreibt. Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt? Bei meinem AG hätte sowas keine Gültigkeit. Eine E-Mail hingegen schon. Sollte er ihnen eine Kündigung schicken, das muss schriftlich erfolgen, achten sie unbedingt auf das Ausstelldatum. Nicht, dass er das zurück datiert hat und ihnen Tage bzgl. Klageweg entgehen. Wenden Sie sich dann an einen Anwalt, denn die Kündigungsschutzklage muss max. 3 Wochen nach Ausgangsdatum eingehen.
Magdalena Maria
Guten Morgen. Ich bin immer noch über das Vorgehen meines Arbeitgebers schockiert. Ich habe 2 Krankenscheine von meiner Kinderwunschklinik bekommen. Vom 24.09.2020 - 12.10.2020 wurde ich krank geschrieben. Laut Aussage der Klinik und auch mehrfach schon in den Foren gelesen, ist das kein Problem und wird sehr oft so gemacht. So wie es sich gehört, habe ich natürlich meinem Arbeitgeber und auch der Krankenkasse die Krankenscheine eingereicht. Natürlich habe ich meinem Arbeitgeber auch sofort Bescheid gegeben, dass ich bis dann und dann krank bin. Mein Arbeitgeber wusste auch, dass es mir wirklich nicht gut ging. Ich war immer ehrlich und habe immer versucht alles mit der Arbeit abzustimmen. Doch diesmal war die Situation anders. Ich brauchte diesen Krankenschein. Ich verstehe einfach nicht warum mein Arbeitgeber jetzt im Nachhinein so hinterlistig und gemein ist. Der September wurde ordnungsgemäß Abgerechnet. Ich habe kein Wort von ihm gehört. Jetzt wo ich weiter krank geschrieben bin, da schreibt er mir, nö ich bezahle dich nicht für diese Zeit. Seien wir doch mal ehrlich. Man muss schon wie ein Trüffelschwein gezielt im Internet nach diesem Urteil suchen. Und selbst wenn es dieses Urteil gibt, niemand steht mit einer Pistole hinter meinem Arbeitgeber und zwingt ihn, das Urteil anzuwenden. Wir reden hier von 13 Tagen an denen ich hätte arbeiten müssen. Ich bin nicht draussen herumgelaufen, ich habe nichts gemacht, worüber man sich ärgern könnte. Ich habe wirklich auf dem Sofa gelegen und mich geschont. Ich bin sehr enttäuscht und wütend über dieses Verhalten. Ich habe jetzt meine Krankenkasse gefragt, wie es sich verhält mit der Entgeltfortzahlung. Ich warte noch auf eine Antwort. Von meinem Arbeitgeber kam nur lapidar, er braucht mich nicht bezahlen für diese Zeit. Damit war er durch. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Ich hoffe, dass evtl. durch meinen Beitrag andere Frauen auf dieses Thema aufmerksam werden. Damit sie einfach nicht die selben Probleme bekommen. Liebe Grüße Maria
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