Frage: Teilweise abstillen?

Hallo, mein Name ist Lisa. Meine Maus wird am 6.6. 2019 7 Monate alt und ich stille sie, mit der Breikost habe ich auch angefangen seit fast 2 Monaten, damit läuft es auch sehr gut. Sie kriegt früh die Brust, wenn sie die möchte, was oft nicht der Fall ist, zum Mittag mache ich ihr immer einen anderen Brei selber und zum Abendbrot bekommt sie einen Abendbrei. Zum schlafen wird sie gestillt, denn anders schläft sie leider nicht ein, sie schläft auch bei uns mit im Bett und ich genieße das sehr. Leider muss ich ab August noch ein Jahr lang meine Ausbildung beenden und muss sie deshalb dann in die Kita bringen. Nun bin ich total verunsichert und weiß nicht wie es weiter gehen soll, ich fühl mich total allein gelassen und möchte nichts falsch machen. Ich merke das meine Maus noch nicht bereit ist zum abstillen und ich auch nicht. Nun habe ich überlegt ob ich es vllt so mache das sie am Tag eine flaschenmahlzeit bekommt, statt die Brust und Abends wird sie ganz normal gestillt. So dass ich sie daran gewöhne, sie am Tag nicht mehr stillen zu müssen, sondern nur noch abends. Dann kriegt sie in der Kita auch einmal die Flasche und ich muss aber nicht abstillen. Nun weiß ich nicht ob ich dann die Zeit über Knoten bekommen würde, also wenn ich in der Schule bin und die Maus in der Kita. Zudem trinkt sie auch schon lange nicht mehr aus der Flasche ( sie kennt es aber, da wir am Anfang zufüttern mussten). Letztens habe ich versucht ihr die Folgemilch zu geben, da hat sie einen würgereiz bekommen. Sie trinkt auch schon aus einem Becher und einen Nuckel nimmt sie von Anfang an nicht... das sind jetzt viele Informationen und ich weiß auch langsam nicht mehr weiter.. deswegen habe ich einfach gedacht, ich versuche es in diesem Forum. Ich hoffe Sie können mir helfen Liebe Grüße Lisa :)

von Lillyantebullum am 27.05.2019, 10:52



Antwort auf: Teilweise abstillen?

Liebe Lisa, gerade jetzt ist es wichtig, dass zu Hause nicht auch noch Veränderungen kommen, Ihr Kind braucht Sicherheit! Es ist immer gut, sich auch seine eigenen Gedanken zu machen und aufs Mutterherz zu hören... tatsächlich macht es keinen Sinn, das Baby abzustillen, denn es tut ihm wirklich gut, in der Zeit, die ihr zusammen seid, "Normalität" tanken zu können. Leider lässt uns unser Alltag wirklich wenig Alternativen, und für viele kleine Kinder ist die intensive Fremdbetreuung und das Leben in der Gruppe einfach eine riesige Herausforderung. Sie können zum Beispiel so vorgehen: • Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz „normal" stillen. • Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Außerdem kann ich Ihnen nur dringend raten, sich baldmöglichst an eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für Sie geeignet ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mit Postleitzahl angeben, suche ich Ihnen gerne die nächstgelegene LLL Stillberaterin heraus. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie „stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama „tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren möchten, möchte ich Ihnen das Buch "Stillen, Job und Family -Stillen, Erwerbstätigkeit und Familie lassen sich verbinden" von Gale Pryor / Kathleen Huggins empfehlen. LLLiebe Grüße Biggi Welter

von Biggi Welter am 27.05.2019



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