Mitglied inaktiv
hallo Biggi, ich weiss zwar nicht genau ob du mir das beantworten kannst, aber ich versuchs mal einfach. um mir eine milchpumpe ausleihen zu können, habe ich mir ein rezept ausstellen lassen von meinem hausarzt. ich bin dann mit dem rezept ins sanitätshaus um mir ne pumpe zu holen. so weit so gut. nach ca. 9 monaten brachte ich die pumpe zurück. jetzt 3 monate später bekam ich eine rechnung von dem sanitätshaus in höhe von rund 200 Euro. ich bekam nen riesen schreck, denn es war mir nichts bekannt darüber, das man für hilfsmittel zuzahlen muss. vor allen hätte ich mir für diese 200 Euro auch fast schon ne moderne neue pumpe kaufen können. ich werde in dieser woche auch noch mit meiner krankenkasse darüber reden.aber ich dachte als erstes mal an dich, vielleicht weisst du ja auch was davon. auf der rechnung steht was von "Eigenanteil für eine milchpumpe leihweise". es ist noch ein zweiter zettel dabei. dort ist ein stempel drauf auf dem ich entziffern kann "Die kosten des hilfsmittels werden in höhe von 302.90 Euro (entspricht marktüblicher preis in mecklenburg vorpommern) durch die krankenversicherung übernommen. gesamt würde die pumpe 498.89 Euro kosten. hoffe das du was dazu weisst. Liebe grüße Anni
? Liebe Anni, die Kostenübernahme für Brustpumpen ist eine sehr komplizierte Geschichte, denn es gibt unterschiedliche Regelungen je nach Kasse und vor allem auch dann, wenn die Frau bzw. das Kind privat versichert sind. Prinzipiell ist es so, dass bei Verordnung durch einen Arzt, die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Miete und das Zubehör (wenn das Zubehör auf dem Rezept mit vermerkt ist) übernehmen. Allerdings nicht „unendlich" lange, sondern immer nur für eine begrenzte Zeit. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass die Verordnung für einen Monat ausgestellt wird und bei Bedarf verlängert werden muss. Das ist schon mal der erste Punkt: Für welchen Zeitraum ist die Verordnung ausgestellt worden? Wenn Du dir Pumpe länger behalten hast, als sie verordnet war, dann wird die Kasse nur die Zeit zahlen, die auch auf dem Rezept stand. Wird eine Pumpe längerfristig aus medizinischen Gründen notwendig (Berufstätigkeit ist eine keine Indikation für die Kasse), dann gibt es Kassen, die statt der Miete, die Anschaffung einer kleinen elektrischen Pumpe finanzieren. Hier muss jedoch immer im Vorfeld mit der Kasse verhandelt werden. Schau also mal, was auf dem Rezept stand und ansonsten kannst Du nur versuchen, mit der Kasse zu verhandeln. LLLiebe Grüße Biggi
Mitglied inaktiv
Wozu um alles in der Welt braucht man 9 Monate lang eine Milchpumpe?
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hallo susi, letztendlich geht es nicht darum wie lange ich die milchpumpe habe bzw. hatte. meine tochter ist jetzt 1 jahr alt. ich stille sie noch und will es auch noch weiter tun. wozu braucht man eine milchpumpe? wahrscheinlich um milch abzupumpen, oder wozu meinst du braucht man sie sonst? gruß anni
Mitglied inaktiv
Eine Milchpumpe wird für Frühgeborene, kranke Kinder etc. verschrieben. Wenn Du sie aus anderen Gründen brauchst ist das Dein Privatvergnügen und sollte natürlich keine Kassenleistung sein.
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Hallo!! Ich weiß zwar nicht wie das bei euch ist, aber bei uns kann man die Milchpumpe immer nur für 4 Wochen verschreiben lassen, vielleicht hättest du auch mehr Rezepte bringen müssen? Ich hab übrigens auch seit 4 Monaten eine, muß halt alle 4 Wochen ein neues Rezept bringen, sonst berechnen die 1,50€ am Tag. Gruß Carmen
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