Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Was rechtfertigt Wunsch-Kaiserschnitt?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Was rechtfertigt Wunsch-Kaiserschnitt?

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Hallo, wir hatten letztens eine Diskussion im Freundeskreis, was Wunschkaiserschnitte angeht(ethisch bedenklich etc). Werden Wunschkaiserschnitte in Deutschland gemacht? Wenn ja, wie lange vor ET darf der gemacht werden? Welche Gründe akzeptiert der Arzt, damit sowas gemacht wird (bestimmt nicht wegen eines Sternzeichens, oder? Aber berufliche Gründe) Wir kamen gestern zu keinem Konsens, weil diese Informationen fehlten. Besten Dank Ryana


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Ryana, 1.ja, sie werden selbstverständlich durchgeführt. Der geplante Kaiserschnitt wird meist 7-14 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin durchgeführt. 2.was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, fast in allen Kliniken kann man einen Wunsch-KS machen lassen. Gründe braucht man nicht unbedingt zu nennen. Oft spielt Angst vor den Geburtsschmerzen eine Rolle (wobei auch ein KS hinterher tagelang schwere Schmerzen verursacht, so dass man sich nicht wirklich was erspart). Für einen Kaiserschnitt berechnet eine Klinik exakt das Doppelte wie für eine spontane Entbindung. Nicht zuletzt deshalb sind die Kliniken Wunsch-Kaiserschnitten nicht so arg abgeneigt, sie bringen halt Geld. Da die meisten Kliniken heute Firmen (GmbHs) sind, spielt die Gewinnorientierung eine große Rolle. Grüßle, Hexe


Mitglied inaktiv

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ich weiß nicht, was so verwerflich an der Devise "Save your lovechannel" sein soll! Mein Gyn hast mir interessante Berichte vorgelegt, ich hab' mich in Uni-Bibliotheken "einquartiert", beivielen Frauen erkundigt und mich danach für eine Sectio entschieden! Ich bin einfach noch zu jung, um jetzt schon Gefahr zu laufen, auf ein normales Leben verzichtren zu müssen. Wenn man sich Mühe gibt und mal nachforscht und sich nicht nur von der "sandalen"-Fraktion (ich-bekomme-mein-kind-in-der-ackerfurche) einlullen läßt, sind die Risiken einer Spontangeburt erheblich!


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