Frage: Kaiserschnitt auf "Wunsch" ???

Hallo Dr. Bluni und ihr Anderen, :-) ich habe eine für mich sehr wichtige Frage!!! Ich bin heute genau am ET meiner zweiten SS. Ich war letzte Woche eine Nacht im KH wegen V.a. Gestose, welcher sich nur bedingt bestätigte...Mittlerweile habe ich nur noch wenig Ödeme und mein RR ist dank Magnesium auch wieder im Normbereich!!! Seither bin ich jeden zweiten Tag zum CTG im KH, wo auch keine Auffälligkeiten zu sehen sind!!! Kind ist sehr aktiv und nur ganz selten vereinzelte leichte Wehen!!! Mir wurde jetzt schon zwei mal versprochen um den ET rum einzuleiten und heute bei der Kontrolle sagten sie dann wieder, dass es noch nicht reif wäre um einzuleiten (MuMu fingerdurchlässig und Gebärmutterhals ca. 4 cm). Also wurde ich wieder auf Donnerstag zur CTG Kontrolle vertröstet!!! Ich bin mittlerweile total am Ende mit den Nerven, weil es immer heißt an dem Tag wird eingeleitet und nie wird was gemacht!!! Außerdem habe ich noch meine "Große" daheim (gerade 2 Jahre) die ich auch noch zu versorgen habe!!! Ich bin echt am Ende :-( Nun meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass sie eine Sectio machen, wenn sich sonst immer noch nichts tut und es zum einleiten zu unreif ist? Oder habe ich kein "Recht" darauf zu bestehen? Sorry für den ausführlichen Bericht und danke schonmal für die Antworten!!! Liebe Grüße Suessemaus19222

Mitglied inaktiv - 19.01.2010, 13:37



Antwort auf: Kaiserschnitt auf "Wunsch" ???

Hallo, 1. im Gegensatz zu einem Supermarkt, wo Sie sich gerne die Produkte aussuchen koennen, die Sie gerne haetten, verhältt es sich in der Klinik und im Medizinbetrieb doch etwas anders. Hier geht es um Risikoabwaegung - zu der jeder Arzt verpflichtet ist - aber auch um wirtschaftliche Aspekte. Schliesslich kostet der Kaiserschnitt etwa 1000 Euro mehr fuer die Versichertengemeinschaft Ihrer Krankenkasse. 2. Sie koennen also keinen Arzt zu einem Kaiserschnitt zwingen oder haetten darauf ein Anrecht. 3. bisher gibt es für die Einleitung einer Geburt klare medizinische Indikationen und eine solche Einleitung ist nun auch nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, kann dann sogar, wenn die Rahmenbedingungen noch nicht entsprechend sind, mit Risiken verbunden sein. Insofern ist hier immer eine Abwägung seitens des Arztes bzw. der Entbindungsklinik notwendig und sinnvoll. Sofern es Mutter und Kind gut geht, wird in dem meisten Fällen erst nach ungefähr 10 Tagen mit einleitenden Maßnahmen angefangen. Dieses kann die Verabreichung von Nelkenöltampons, Scheidentabletten oder eines Gel sein, welche(s) den Muttermund erweichen und auch die Wehentätigkeit anregt. Es kann ein Wehentropf sein, bei dem über eine Infusion Wehenmittel in kontinuierlich steigernder Dosis verabreicht wird. Aber auch die Akupunktur und ein Wehencocktail haben sich als effektive, "natürliche" Maßnahmen erwiesen. Das Ganze ist abhängig vom geburtshilflichen Befund und dem Management der Klinik, welches von der ein zur anderen Klinik schon mal variieren kann. Die Wehen bei Geburtseinleitung müssen im Übrigen nicht schmerzhafter sein, als wenn sie natürlich eintreten und man hat mit der Periduralanästhesie (PDA) heute sehr gute Möglichkeiten, die Geburtsschmerzen zu lindern. 4. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesaerian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Studien zeigen im Übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.01.2010



Antwort auf: Kaiserschnitt auf "Wunsch" ???

kann verstehen, dass du abgenervt bist, war ich schon vor et ;). bei mir wars ein ungeplanter ks und ich bin heilfroh, dass ich damit nciht zwei kinder versorgen musste und mein freund urlaub hatte. ich würd dir davon nur abraten, ich denke, viele haben mit kaiserschnitt mehr bechwerden: schmerzmittel, um stillen zu können, schmerzen beim laufen und aufstehen, beim husten und niesen, evtl. beim stuhlgang, sehr geringes risiko der späteren entzündung der narbe (hatte ich). war total fertig lange zeit danach und war auch erst lange danach wieder fit....sapzieen gehen und so. zudem hatte ich seelische probleme mit dem entbindungsmodus.....haben auch nicht wenige ks-frauen und ist sicher zu bedenken! lg und alles gute

Mitglied inaktiv - 19.01.2010, 13:50



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