Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Wann beschäftigungsverbot bei blutungen

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Wann beschäftigungsverbot bei blutungen

rosababyinside

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Sehr geehrter Dr Bluni, ich habe folgendes Problem ich bin nun seit Januar 19 dass dritte mal wegen Blutungen AU. Jedes Mal wenn ich nach meiner AU wieder arbeite (Altenpflege) dauert es ca 3/4 Tage und ich bekomme erneut Blutungen. Ich war letzte Woche nach zwei Wochen AU wegen eines Grippaleninfekts drei Tage arbeiten an Tag drei bekam ich Blutungen vier Tage frei und nach zwei Tagen arbeiten habe ich gestern erneut Blutungen bekommen ich bin aktuell in der 13. Woche (12+1) mein Arzt sagt er kann mich nur AU schreiben ist das korrekt oder besteht die Möglichkeit eines BV‘s ich möchte arbeiten aber dies ist für meinen AG kein Zustand (auch seine eigene Aussage) und für mich auch nicht so kann ich nicht in Ruhe arbeiten ich hab schon überlegt ob es vom dauernden bücken/strecken etc kommt? Ich arbeite ca 3-4 std am Tag


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. da ist im Krankheitsfall sicher gar nicht möglich 2. unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot finden Sie in der Stichwortsuche dazu hilfreiche Informationen. Liebe Grüße VB


Kasi88

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Dein Arzt wird dich hier wirklich nur krank schreiben können... Ein Beschäftigungsverbot stellt der Arbeitgeber meist aus... wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, es wäre kein Zustand, dann soll er dich zum Betriebsarzt schicken und dir schlussendlich das Beschäftigungsverbot aussprechen...


Felica

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Mit Blutungen bist du ja nicht arbeitsfähig, also nur AU. Für ein BV musst du arbeitsfähig sein.


Mitglied inaktiv

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Das ist wirklich Quatsch, weil der Betriebsarzt nicht für gynäkologische Beschwerden zuständig ist. Das Problem fällt nicht in die Zuständigkeit des Betriebsarztes.


Kasi88

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Der Arbeitgeber braucht aber ein Schreiben des Betriebsarztes mit einer Empfehlung und daraufhin kann der Arbeitgeber es aussprechen... so ist das bei uns hier... und ich habe Kolleginnen, denen aufgrund von Beschwerden eines ausgesprochen wurde und zwar vom Arbeitgeber im Bezug auf den Arzt...


Mitglied inaktiv

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Das was bei euch gemacht wird, ist aber nicht relevant für andere.


Mitglied inaktiv

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Das was bei euch gemacht wird, ist aber nicht relevant für andere.


Gina88

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Huhu, nein es besteht bei Blutungen keine Indikation für ein beschäftigungsverbot. Lediglich dein Arbeitgeber kann dir eines ausstellen, wenn er dir laut mutterschutzrichtlinien keinen geeigneten Arbeitsplatz geben kann.. Ansonsten bleibt nur eine AU , aber fals es dich beruhigt. Ich habe bis zur 24 ssw immer wieder Blutungen gehabt und nun ist es rum und ich kann wieder ganz normal meinem Berufsalltag nachkommen.. um diese Zeit rum rutscht „meißtens“ alles etwas nach oben und dann hört das mit den Blutungen auf. Somal die Arbeit ja auch gut ist für den Körper, soviel wie sich Schwangere in Deutschland schonen sollen wegen jedem Wehwehchen ist nirgends woanders üblich, auch bei Blutungen nicht. Viel Glück und alles gute


Mitglied inaktiv

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Es muss doch eine Gefährdungsbeurteilung für deine Arbeitsstelle geben. Welche Arbeiten musst du denn noch ausführen? Ggf schau mal ins Mutterschutzgesetz und/oder frag bei einer Schwangerenberatung in deiner Nähe nach. Die arbeiten kostenfrei und helfen dir sicher weiter!


Mitglied inaktiv

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Die Schwangerschaftsberatung ist für ganz andere Probleme da, nicht fürs Mutterschutzgesetz. Das war keine gute Idee.


Gina88

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Ähm natürlich hilft die Schwangerschaftsberatung auch in solchen Fällen weiter. Auch kannst du bei pro familia einen Telefontermin für solche Fragen machen!


Mitglied inaktiv

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Danke Gina88, genau so ist es. Eine Schwangerschafts- und Familienberatung ist für ALLE Fragen vom positiven Test bis zum 3.Lebensjahr des Kindes zuständig, natürlich auch zum Mutterschutzgesetz! (Info aus erster Hand)


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