Mitglied inaktiv
Hallo, da ich leider bereits 3Fg durch meine Gerinnungsstörrungn durchmachen mußte will ich in dieser SS kein Risiko eingehen- Mein Frauenarzt hat mich nun seit ca 4Wochen krankgeschrieben (weiterhin noch eine Wo)- will aber die AU mindestens bis zur 12SSW fortsetzen ggf die komplette SS durch. Auf mein Nachfragen auf ein Beschäftigungsvernbot meinte sie nur: sie darf es nicht ausstellen sondern nur der Arbeitsmedizinische Dienst- ich kenne das aber vom Internet anders. Nun meine Frage: bekommt man als Risikoschwangere ein BV wenn man als Krankenschwester auf einer Akutstation mit 42Betten, aufgeteilt auf 4Fachbereiche arbeitet? Kann mir dabei der Betriebsarzt helfen oder was können sie mir raten? Ungern würde ich eine Dauerkrankmeldung in Anspruch nehmen, da sich daraus erhebliche Finanzielle Einschränkungen ergeben- bevor ich jedoch die Schwangerschaft gefährde..... Frage habe ich zuerst im Forum Recht gestellt, sollte sie jedoch hier stellen. herzlichen Dank für ihre Hilfe Julia
Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
Hallo....ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen,daß Dein Gynäkologe Dir durchaus ein Beschäftigungsverbot erteilen darf !!! Ich bin auch Krankenschwester - auf einer neurologischen Station,mit z.B. Creutzfeld-Jakob und Chorea-Huntington-Patienten ....Also Pat.,die häufig unkontrolliert um sich schlagen oder treten..... Bin auch Risiko-Schwangere bei Z.n. Frühgeburt 2007 wegen Hellp-Syndrom ..... Habe seit der 11.SSW von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen ! LG!
Mitglied inaktiv
Hallo, danke! Komisch, ich habe im Internet auch gelesen, dass jeder Arzt ein BV aushändigen darf.... aber warum sagt sie dann sowas? Eigentlich hat sie als niedergelassene Ärztin doch keinen Nachteil davon, oder? Ungern möchte ich die Ärztin wechseln, da sich sich inzwischen nicht nur mit meinen Gerinnungsstörrungen auskennt sondern zugleich mit der behandelnden KIWU klinik zusammenarbeitet. Tja, aber wenn sie mich wirklich die kompletten 12Wochen krank schreiben will, heißt das für mich eben nur noch nen Teil vom Lohn..... grübel grübel meinst du ich soll nochmal mit ihr reden? GLG
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