kasiasophie
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, nachdem ich unseren Sohn im Januar still auf die Welt bringen musste, bin ich nun wieder schwanger. Sowohl meine Frauenärztin , als auch meine Psychotherapeutin haben ganz klar ausgesprochen, dass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten sollte, aufgrund 1.derzeit sowieso aufgrund der vorherigen Schwangerschaft und den damit verbundenen Ängsten um diese (hohes Wiederholungsrisiko) unter erheblicher psychischer Belastung leide, 2. mein Job sowieso äußerst stressig, belastend (hatte mich in der letzten Schwangerschaft auch 2 Wochen krankschreiben lassen müssen, weil mir ein Burnout bevorstand) und die Stimmung mit meinem Arbeitgeber zusätzlich sehr schwierig für mich ist und 3. weil ich bei meinen vorherigen 2 Schwangerschaften (mein Sternsohn und meine 4jährige Tochter) immer wieder unter Hämathomen und sehr starken Blutungen gelitten habe (und da weil ich zu blöd und stolz war, trotzdem weiter gearbeitet habe, also bitte verstehen Sie, dass ich keineswegs arbeitsfaul bin)... Nun weigert sich meine Krankenkasse dies zu akzeptieren und der MDK schikaniert mich regelrecht (ich konnte dies aus fehlender Erfahrung schlecht einschätzen, aber sowohl meine FÄin als auch Therapeutin sagen, sowas hätten sie noch nie erlebt...). Jetzt sagen sie ich solle mir noch schnellstmöglich eine/n Psychiater/in suchen um weitere Schreiben vorliegen zu haben (sowohl meine Therapeutin als auch FÄin haben bereits schriftlich Erklärungen eingereicht). Können Sie mir sagen, ob dies rechtens ist??? Ich fühle mich gerade vollkommen überfordert, habe auch dadurch immer sofort Unterleibsschmerzen und Verhärtungen und es wird mir langsam alles zu viel und ich leide an Panikattacken.... Ich habe leider bisher nirgendwo etwas darüber gefunden, ob die Krankenkasse dies so überhaupt tun kann und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Einen schönen Tag noch. Katharina
Liebe Katharina, zwar bin ich kein Jurist, denke aber, dass die rechtliche Grundlage nicht gegeben ist, wie Sie sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben finden. Dazu kann unsere Anwältin, Frau Bader sicher mehr sagen. Und wenn Beeinträchtigungen, die die Psyche betreffen, vorliegen, käme nur eine Krankschreibung in Frage. Liebe Grüße VB
Mitglied inaktiv
Ein BV ist dafür gedacht, wenn der Job das Baby oder die Mutter gefährden. Bei dir klingt das für mich nach anderen Sachen, die da eher einen Grund spielen warum du nicht arbeiten solltest. In diesem Fall wäre eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung bis zum Mutterschutz möglich. Prinzipiell kann die Kasse das BV durchaus anzweifeln, denn sie sollen daraufhin ja deinen vollen Lohn bis zum Mutterschutz ersetzen. Bei der Krankschreibung würdest du irgendwann ins Krankengeld fallen. Für das EG werden in beiden Fällen die Monate ausgeklammert, es hat also für Dich keinen finanziellen Unterschied nach der Geburt, nur vorher. Aber frag doch nochmal Frau Bader im Rechtsforum ob und was du ggf. noch tun kannst um das BV möglicherweise durchzusetzen. LG Lilly
Miaa1234
Ich hab bei meiner zweiten Schwangerschaft, nach stiller Geburt sofort BV bekommen. Obwohl mein Job nicht so stressig war. Komisch..
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