Hallo Herr Karle,
Ich bin zum 2. Mal Schwanger. Bei meiner Tochter hatte ich auf Grund von Blutungen verursacht durch Stress ein Beschäftigungsverbot. Sie kam 4 Wochen zu früh und ich lag während der Schwangerschaft u.a. wegen Frühwehen am Wehenhemmer.
Habe ich auf Grund dessen keine Risiko Schwangerschaft? Brauche ich kein Beschäftigungsverbot?
Desweiteren bin ich zwar erst in der 16. Woche, aber habe jetzt schon mit starken Ischias und Steißbein Schmerzen, Blutungen und durch den Stress und das Sitzen mit Unterleibschmerzen zu kämpfen. Dadurch nehme ich viel zu viele Schmermittel. Außerdem habe ich unheimliche Angst, dass mir sowas nochmal passieren könnte. Das drückt mir sehr auf die Psyche.
Mein Arzt sieht das alles sehr locker und ich befürchte, dass er das als Mann vielleicht einfach nicht nachvollziehen kann.
Ich hoffe, sie können mir helfen.
von
Lucitana
am 30.07.2020, 08:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Guten Morgen Lucitana,
das Thema BV ist manchmal nicht immer einfach zu verstehen. Die Tatsache, dass ihre Tochter 4 Wochen früher zur Welt kam, rechtfertigt kein BV in der FolgeSS. Die Kriterien für ein ärztliches BV sind im Mutterschutzgesetz eindeutig geregelt und man muss sich daran halten. Bei SS Komplikationen, welche absehbar nicht "geheilt" werden können und das Leben von Mutter und Kind gefährden, kann ein BV ausgesprochen werden.
Wenn Sie zu viel Stress haben (ich nehme an am Arbeitsplatz) sollten Sie mit Ihrem AG sprechen. Dieser ist ebenfalls verpflichtet, sich an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zu halten. Wenn das nicht geht, kann auch der AG ein BV aussprechen.
Für ein BV aus psychischer Indikation benötigt man in aller Regel eine Stellungnahme eines Psychiaters oder Psychotherapeuten.
Die Angst auf Wiederholung einer Frühgeburt rechtfertigt normalerweise kein BV.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben,
Vg. Dr. Christian Karle
von
Dr. med. Christian Karle
am 30.07.2020