Frage: Beschäftigungsverbot

Ich bin in der 16. Woche schwanger und auf Grund von Mobbing auf meiner Arbeitsstelle (ich bin Physiotherapeutin) und der Körperlichen Belastung, geht es mir psychisch sehr schlecht.Ich bin psychisch und physisch völlig am Ende.Nun hat mir meine Frauenärztin geraten mich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden, um ein Beschäftigungsverbot zu erwirken. Aber geht das so einfach?Und was genau muss ich da machen?Wie soll ich argumentieren?BItte antworten sie mir bald, denn ich weiß echt nicht wo ich mich grad hin wenden kann.Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 18:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz Mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere sollte Ihre Frauenärztin/Frauenarzt vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.06.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo Bei mir hat das der FA selbst ausgestellt. Hat sie gesagt wieso sie das nicht selbst machen ?

Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 19:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ein BV stellt Dir entweder Dein Frauenartzt aus oder Dein Chef meldet es dem Gewerbeamt hab noch nie gehört das man da selber hungehen kann!!!Frag doch mal Deine Hebamme oder bei Deiner Krankenkasse nach die können Dir auf jedenfall weiter helfen!! Ne schöne Kugelzeit!! Dani

Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 19:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

meine Frauenärztin hat gesagt sie wäre dazu nicht berechtigt. Versteh das auch nicht.

Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 23:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

vielen Dank für die Antwort.Ich werde mich jetzt mal erkundigen. Danke ;-) Sphien

Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 23:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, also ich kann dir sagen das es bei mir auf der Arbeit auch so war und mein Frauenarzt mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat. Was hast du nur für einen Arzt??? Klar darf und sollte er es auch! Hark da mal nach,denn dein Arzt,sollte dich in so einem Fall unterstützen und dich nicht noch von A nach B schicken. Deinen Lohn muß dir dein Chef übrigens dann weiter zahlen,bis zum Mutterschutz! Lg

Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 08:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Stimmt echt nicht. Ich habe nun das 2. BV ( 2 Schwangerschaften ) und BEIDE wurden vom Frauenarzt ausgestellt. In der ersten war es noch ein anderer.

Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 08:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Und wie ist das in Bayern?Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?Meine Frauenärztin hat gesagt sie wär auf einer Schulung gewesen und das was im Gesetztbuch steht würde nicht stimmen bzgl. dass der FA dieses austellen kann.Ich bin völlig verwirrt.Kann ich das auch vom Hausarzt bekommen?

Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 22:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo sphien Ich war auch seid dem 4 Monat im BV. Ich hatte das Problem das ich den Arbeitgeber gewechselt habe und prompt vier Wochen später bekam ich dann bescheid das ich Schwanger bin. Wie du dir vorstellen kannst, kam das besonders gut an. Zumal ich nicht mehr alle Schichten und jede Arbeit machen durfte. Das endete auch mit Mobbing (so was habe ich in meiner ganzen beruflichen Laufbahn nicht erlebt). Na jedenfalls habe ich mit meinem Hausarzt darüber gesprochen. Der hat mich dann jedesmal 5 Wochen aus dem Verkehr gezogen. Ich bin dann eine Woche Arbeiten gegangen und dann wieder zum Arzt ( damit ich nicht ins Krankengeld gerutscht bin.) Er war sehr Verständnisvoll. Er war der Meinung das Schwangere etwas besonderes sind und dementsprechend behandelt werden sollten. Ich habe dann allerdings nach einer Zeit mit meinem Frauenarzt gesprochen, weil ich das Budget meines Arztes nicht reizen wollte. Der wollte erst kein BV aussprechen! Aber nach der anschließenden Untersuchung habe ich dann doch ein BV bekommen, weil durch er den Stress eine Gefahr für mich und meinen Nachwuchs gesehen hat. Außerdem hast du doch als Physiotherapeutin einen Anspruch, schon wegen der körperlichen Belastung. Ansonsten würde ich zumindest versuchen ein eingegrenztes BV zu bekommen. D.h. das du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben darfst und nur noch stundenweise Arbeiten gehst. Hast du nicht auch ein Ansteckungsrisiko durch deine Patienten? (Grippe, Hepatitis usw.?) Erzieherinnen oder Personen die aus der Pflege kommen bekommen aus diesem Grund ein BV. Viel erfolg !!

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 11:40



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