Mitglied inaktiv
Hallo, ich muss etwas ausholen, tut mir Leid. Als ich anfang Dez. erfahren habe, dass ich Schwanger bin, war das nach 6 Jahren unerfüllter Kinderwunsch das wohl schönste Ereignis! Doch bereits einen Tag später, um auch auf der Arbeit die frohe Kunde zu berichten, stoße ich auf Stressfaktoren. Ich arbeite als unausgebildete OP Schwester, quasi absoluter Quereinsteiger im Krankenhaus. Ich wäre gerne in die Verwaltung gegangen, Büroarbeit wäre völlig mein Ding gewesen als Alternative. Man wollte mich aber auf eine stressige Station im Haus setzen (dort herrscht Personalmangel!) Habe ich mit dem Grund abgelehnt, dass ich dem Stress nicht gewachsen bin, dann lieber eingeschränkt im OP bleibe. (Schreibkram, Springer) Soweit so gut, wäre alles gut gewesen, hätte ich mich auch weiterhin im gewohnten Umfeld wohl gefühlt. Doch dann fing es an... Blutungen, Unruhe, Stress (habe bereits ein Sternchen 2003) Ärztin schreibt mich krank?! Sonntags darauf lande ich mit Blutungen im Krankenhaus, Hämatom wird festgestellt. Bettruhe, auch nach der Entlassung weiterhin Bettruhe! Ständig Angst, schmerzen, Krämpfe, kann kaum laufen. Kreislaufprobleme vom Liegen, ich fühle mich geschwächt und unwohl. Meine letzte Blutung liegt heute 2 Wochen zurück, das Hämatom ist abgegangen. Ich bin nicht krank, habe aber nach wie vor Probleme den Haushalt eigenmächtig zu führen, habe Krämpfe beim einkaufen und kralle mich am Einkaufswagen fest, fühle mich sch....! Wenn ich mich zwischendurch zu hause auf die Couch legen kann, die Gewissheit und die Ruhe habe, ich bin sicher zu Hause in meinen vier Wänden, dann geht es mir gut. Nächste Woche Mittwoch bin ich 6 Wochen krank geschrieben, obwohl ich nicht krank bin, sondern Schwanger mit Schwangerschaftsproblemen, ab Donnerstag müsste Krankengeld beziehen?! Finanzielles Fiasko vorprogrammiert! Heißt das jetzt ich muss arbeiten gehen, unter Schmerzen und Psychischem Druck, weil meine Frauenärztin nicht weiß, dass sie durchaus in der Lage wäre mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen?! Sie sagte Wortwörtlich als ich heute unter Tränen vor Ihr zusammen brach, ein Arbeitsverbot wäre tatsächlich das Beste für Sie ... aber ausstellen tut sie es nicht, weil sie nicht weiß wie glaube ich. Sie meinte sie müsse mich an einen Arbeitsmedizinier überweisen dafür und außerdem müsse sie sich erst informieren, sie würde mich anrufen. Eben rief sie an und sagt mir, ich wäre Montag vorerst noch mal krankgeschrieben, sie wäre noch nicht schlauer geworden aus Ihren Broschüren aber sähe fast keine Chance für mich ein Beschäftigungsverbot zu erwirken??!!??! Ich bin verzweifelt, ich weine die ganze Zeit aus Panik unter dem Druck nächste Woche Dienstag auf der Arbeit zusammen zu brechen, ich bin fertig mit meinen Nerven. Hilfe!
hallo, 1. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
oh mann..du arme! ruf mal deine krankenkasse an und schilder denen das problem, meistens kümmern die sich dann drum! bei meiner ersten schwangerschaft musste ich auch zum medizinischen dienst und mich von einem unabhängigen arzt 'begutachten' lassen, danach war ich dann für den rest der schwangerschaft aus dem verkehr. das wird schon, alles gute:-) nicky
Mitglied inaktiv
mich mal einschleich... Habe selber aufgrund heftiger Auseinandersetzungen mit meinem Chef ein Be.Verb.von meinem FA ausgesprochen bekommen. Das war ein stinknormaler Vordruck mit dem Paragraphen drauf;da hat wurde angekreuzt das es ein totales (gibt auch zeitlich begrenzte)Be.Verb. ist.Oben drauf Anschrift meines FA und unten Datum und seine Unterschrift-das wars. Angenommen deine FA bringt es nicht auf die Reihe dann geh doch zu Deinem Hausarzt. Alles Gute!!!
Mitglied inaktiv
Liebe Nessa! Ich kann Deine Situation gut verstehen! Ich bin selber Krankenschwester im Springerdienst,wo es schon schwierig ist,nach dem Muschu-Gesetz zu arbeiten und mein Arbeitgeber machte mir auch Probleme. Warum nicht mehr spritzen?????.......u.s.w.Ich habe mittlerweile auch ein Beschäftigungsverbot von meinem Gyn.Hätte er es nicht ausgestellt ( es war übrigens auch bei mir ein Computervordruck) hätte ich mich gleich an den Betriebsarzt gewand. Ich war anfangs auch fast 6 Wo. krank geschrieben und hatte schon den Krankengeldantrag auf dem Tisch,meine Krankenkasse sagte aber,das Krankengeld seien aber fast 90% des Lohns,und da ich dann ja z.B. keine Fahrtkosten zur Arbeit gehabt hätte, hätte ich es in Kauf genommen. Frag Deine Kasse wieviel Dir abgezogen würde.Für ein Beschäftigungsverbot mußt Du allerdings gesund sein,d.h.es sollte kein Grund für einen gelben Zettel geben,denn sonst muß Deine Ärztin Dich krankschreiben. Versuche,an Dich und Dein Kleines zu denken,und ein wenig zu entspannen,den kein Job ist das Risiko wert,ich weiß das,denn auch wir mußten 4 Jahr auf ein Kind warten. Viel Glück und Kopf hoch nursi 14+3
Mitglied inaktiv
Hallo, war auch im OP beschäftiftigt.Im op zu bleiben wenn du schwanger bist geht eigentlich gar nicht, weil du ja keinen konntakt mit blutigen Sachen haben darfst.Das kannst du als Springer auch nicht wirklich vermeiden.Als ich schwanger war bin ich in der Steri versetzt worden.Da ich OTA Ausbildung habe und auch der Station nicht so viel Erfahrung habe.Arbeitsverbot könnte dir deine Frauenärztin für den OP auf jeden Fall ausprechen, aber dann könnte dich die verwaltung wo anders hin versetzen wo du als schwangere aushelfen könntest.Arbeitsverbot ist in dem Sinne super, weil du das gleiche Geld bekommen würdest wie wenn du arbeitest. Wenn es dir aber nicht gut geht würd ich echt schauen dass du daheim bleibst.Wenn deinem Baby was passieren würde weil du trotzdem wegem Geld arbeiten gegangen bist würds dir nie verzeihen.Falls du trotzdem Krankengeld bekommst und es viel zu wenig ist kannst du evtl. noch bisschen was über Hatz IV beantragen. Wüsche dir noch alles Gute
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