Mitglied inaktiv
Ich habe mal eine Frage, die vielleicht etwas blöd ist. Und zwar bin ich Azubi im 3. Lehrjahr und bin in der 18. Woche Schwanger. Heute kam unsere andere Auszubildende (2. Lehrjahr) nach Krankheit wieder zur Arbeit und teilte dort mit das sie auch schwanger sein (5 SSW). Nun ist mein Chef hingegangen und hab Ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt, da an ihrem Arbeitsplatz (Kieferorthopäde) ein Risiko für Mutter und Kind bestehen würde. Ich jedoch muss weiter dort arbeiten. Habe das Gefühl, das er Ihr das Verbot nur erteilt hat, weil sie dauernd krank ist und er sie schon immer los werden wollte. Ist dieses rechtens, da ich ja in der selben Praxis arbeite und im gegensatz zu ihr schon in der 18 SSW bin. Kann nicht verstehen, warum sie ein Verbot bekommt und ich nicht. Wäre schön, wenn sie mir weiter helfen könnten.
hallo Bianca, der Arbeitgeber, auch, wenn er Arzt ist, kann eigentlich gar kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das geht nur durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin. Wenn die Arbeitsplätze gleich gestaltet sind, wäre es wohl zu fragen, warum es für die eine, aber nicht für die andere gilt. VB
Mitglied inaktiv
Liebe Bianca, ich bin ausgelernt und arbeite beim Zahnarzt in der Prophylaxe.Mein Chef hat mir auch einen Freistellungsauftrag erteil(Arbeitsverbot).Nachdem er von meiner Schwangerschaft erfuhr. Dein Chef muß dir entweder eine Rezeptionsstelle geben oder freistellen. Tut er das nicht frage bitte bei der zuständigen KZV nach wie du dich verhalten sollst.Sie werden diesen fall vertraulich behandeln.Das Beschäftigungsverbot kann auch über das für euren Bezirk zuständige Gewerbe aufsichtsamt beantragt werden dies geht meist unkomplizierter und schneller.Dort muß dien Chef deine Schwangerschaft sowieso gemeldet haben wenn nicht macht er sich Strafbar.Dieses Amt schickt Dir auch Unterlagen in welchen Bereichen Du noch arbeiten darfsst und wo nicht. Also nur Mut KZV und Gewerbeaufsichts- amt anrufen und Deinen Fall schildern die sagen Dir dann was zu tun ist. Den in gewissen Bereichen können dein Baby und Du jetzt einfach nicht mehr arbeiten ohne Folgeschäden. Viel Glück Schnuppsi
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bekam auch ein Beschäftigungsverbot, weil ich die ersten 4 Monate Blutungen hatte und liegen mußte. Außerdem hatte ich sehr viel psychischen Streß bei der Arbeit. Allerdings bekam ich das Verbot vom Frauenarzt - nicht von meinem Chef. Ist irgendwie schon komisch, daß er Ihr freiwillig ein Verbot erteilt. Er muß ja weiterhin das Gehalt zahlen. Wäre sie krankgeschrieben, würde die Krankenkasse ja zahlen und dann (nach 6 Wochen) würde sie nur noch Krankengeld bekommen (beim Beschäftigungsverbot bekommt man das volle Gehalt). Viele Grüße Karin PS: Frag doch mal bei der Rechtsanwältin hier im Forum.
Mitglied inaktiv
Also, ich bin gelernte Zahntechnikerin. Ich bin jetzt in der 23. Woche und es ist meine 2. SS. Ich habe genau wie bei meiner ersten auch wieder ein Berufsverbot bekommen, wegen den Dämpfen, Stäuben und Gasen an meinem Arbeitsplatz. Das Verbot allerdings musste bei mir unweigerlich meine FA aussprechen und ich habe auch noch nie gehört das sowas vom Chef allein entschieden werden darf. Den FÄ liegt eine Liste vor, auf denen gefährdete Berufsgruppen aufgelistet sind, und danach geht das dann. Am besten du fragst mal bei deiner Ärztin nach, die müsste es am besten wissen. Alles gute.
Mitglied inaktiv
Liebe Bianca, dein Chef kann wohl ein Beschäftigungsverbot erteilen auch ohne eine Bescheinigung vom Frauenarzt.Es gibt seit ein paar Jahrn neue Bestimm- ungen im Gesundheitswesen die eben lauten das er dir arbeit an der Rezeption geben muß ansonsten kann er einen Freistellungsantrag bei der zuständigen KZV oder beim Gewerbeaufsichtsamt stellen.Diese Ämter sprechen dann das Arbeitsverbot aus und nicht der Frauenarzt. Es gibt aber auch Fälle in denen der Frauenarzt ein Bescgäftigungsverbot erstellt und dein Chef dann einen Freistellungsauftrag für dich beantragt. Den dann bekommt er dienen Lohn von der Krankenkasse in der er für sollche Fälle Beiträge einbezahlt hatt. Bei mir z.B. die AOK.Obwohl ich wo anderst versichert bin. Also entweder Arbeitsverbot vom Frauenarzt. Oder Freistellungsauftrag von deinem Chef. Das sind zwei paar Schuhe aber beides möglich. Gruß Schnuppsi
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