persipan87
Lieber Herr Bluni, ich bin dank ICSI schwanger geworden und befinde mich nun in der 5. SSW. Nach dem Transfer der Eizellen bin ich normal arbeiten gegangen, denn ich liebe meinen Job als Schulsozialarbeiterin in der Grundschule. Allerdings muss ich zugeben, dass ich jetzt etwas Bedenken habe und Angst, dass etwas schief geht, da ich in einer Brennpunktschule arbeite. Bei uns ist z. B. leider eine Familie in der sich immer wieder Krätze ausbreitet. Das ist einer der Gründe, warum ich doch gerne ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, weil ich einfach Angst habe, dass meinem Kind etwas passiert.. Wir sind diesen sehr beschwerlichen Weg gegangen und ich möchte absolut nichts riskieren. Aus dem Gesetzestext zum Mutterschutz werde ich nicht ganz schlau. Meinen Sie, dass da ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden könnte? Vielen Dank und Herzliche Grüße
Hallo, 1. meines Erachtens stellt die genannte Situation keinen Grund für ein solches Beschäftigungsverbot dar. 2. hierfür gibt es durch den Gesetzgeber schon sehr klare und relativ streng umrissene Vorgaben, wie sie zum Teil in unserer Stichwortsuche unter dem Begriff Beschäftigungsverbot beschrieben sind. Herzliche Grüße VB
Mitglied inaktiv
Da hast du kein Mitspracherecht. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung machen - die Krätze wird da mit berücksichtigt. Die Krätze erfordert Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. So einfach kann man sich nicht anstecken. Es ist ein längerer Körperkontakt erforderlich. In die Familie wirst du nicht reingehen (nach Hause). Sollte die Beschäftigung als Schulsozialarbeiterin nicht möglich sein, dann ist der Arbeitgeber angehalten dich erst einmal umzusetzen. Solange keine unverantwortbaren Gefährdungen vorliegen, gibt es keinen Grund zur Sorge.
Felica
Wenn muss der AG das BV aussprechen wenn dein >Arbeitsplatz derartig gefährlich ist. Er muss sicherstellen das er zu jedem Zeitpunkt das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Kann er das nicht, muss er das BV aussprechen. Der Arzt darf das individuelle BV nur dann aussprechen wenn dein Arbeitsplatz an sich dem Mutterschutz entspricht, es aber besonderen Umstände gibt warum das Arbeiten für dich an dieser Arbeitsstelle aber eine Gefahr darstellt. Klassischer Fall, Du bist Köchin und der Geruch der Speisen verursacht bei dir heftigste Übelkeit. Krätze ist ja nur dann ansteckend wenn man direkten Hautkontakt hat und das länger. Stellt sich also die Frage ob das eine Begründung wäre. Da zudem keine direkte Gefahr für das Kind besteht und es zudem Behandlungsmöglichkeiten gibt welche auch für Schwangere zugelassen sind, wäre das wirklich eine Sache die mehr wie wackelig erscheint. Anders bei Dingen wie Mumps oder Ringelröten wo klar ist, das kann auch das Ungeborene gefährden.
Felica
Wenn muss der AG das BV aussprechen wenn dein >Arbeitsplatz derartig gefährlich ist. Er muss sicherstellen das er zu jedem Zeitpunkt das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Kann er das nicht, muss er das BV aussprechen. Der Arzt darf das individuelle BV nur dann aussprechen wenn dein Arbeitsplatz an sich dem Mutterschutz entspricht, es aber besonderen Umstände gibt warum das Arbeiten für dich an dieser Arbeitsstelle aber eine Gefahr darstellt. Klassischer Fall, Du bist Köchin und der Geruch der Speisen verursacht bei dir heftigste Übelkeit. Krätze ist ja nur dann ansteckend wenn man direkten Hautkontakt hat und das länger. Stellt sich also die Frage ob das eine Begründung wäre. Da zudem keine direkte Gefahr für das Kind besteht und es zudem Behandlungsmöglichkeiten gibt welche auch für Schwangere zugelassen sind, wäre das wirklich eine Sache die mehr wie wackelig erscheint. Anders bei Dingen wie Mumps oder Ringelröten wo klar ist, das kann auch das Ungeborene gefährden.
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe meinen Sohn auch dank ICSI bekommen und bin Grundschullehrerin. Ich kann deine Ängste total gut verstehen, mir ging es genauso, ich wäre am liebsten zuhause geblieben, bei allem, was da kreucht und fleucht. Ein BV hätte ich nur bekommen, wenn wir aggressive Schüler gehabt hätten - also, die hatten wir, aber meine Schulleitung hat auf dem Bogen „nein“ angekreuzt und gesagt, ich solle mich von denen eben fernhalten (witzig!). Musst du auch zum BAD bzw gibt es jemanden, mit dem du die Gefährdungsbeurteilung ausfüllst? Davon abhängig wird ein BV ausgesprochen. Aber auch wenn du weiter arbeiten musst wird es sicher alles gutgehen, die größte Hürde ist geschafft! Dein Immunsystem passt gut auf das kleine Wesen auf, bleib positiv! Alles Gute! Jojo
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