Beschäftigungsverbot für Zfa mit geringfügiger Beschäftigung(400€)

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Beschäftigungsverbot für Zfa mit geringfügiger Beschäftigung(400€)

Hallo, ich habe eine Frage! Und zwar bin ich mit meinem 2. Kind in der 17. Woche schwanger. Außerdem bin ich noch in Elternzeit (habe 3Jahre beantragt). Seit September 2012 bin ich stundenweise(auf 400€ Basis) als zahnmed. Fachangestellte arbeiten gegangen. Da ich sehr unregelmäßig eingesetzt wurde, habe ich meinem Chef erst in der 14. ssw meine Schwangerschaft mitgeteilt. Heute bekam ich einen Anruf wo er mir mitgeteilt hat das ich nicht mehr arbeiten kommen soll weil es in unserem Beruf verboten ist als Schwangere in der Assistenz zu arbeiten, es sei denn man kann an der Anmeldung eingesetzt werden. Nun zu der eigentlichen Frage: " Habe ich jetzt trotzdem Anspruch auf eine Lohnfortzahlung?" Bei der 1. Schwangerschaft hatte ich als Vollzeitkraft Anspruch. Nun bin ich ratlos wie das bei einem Minijob aussieht!? Und an wen könnte ich mich da wenden? (außer an meinen Chef) Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Misimi

von Misimi2011 am 03.08.2013, 00:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Zfa mit geringfügiger Beschäftigung(400€)

Liebe Misimi, 1. gehe ich zunächst einmal davon aus, dass auch Ihr 400-Euro-Anstellungsverhältnis vertraglich geregelt ist und daraus ergeben sich für Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte als Arbeitnehmerin. 2. dazu kann aber in jedem Fall unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ viel besser etwas sagen. 3. wir müssen sicher einer Arzthelferin (MFA/ZFA) nicht prinzipiell ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen, wenn es die Möglichkeit gibt, sie im Betrieb so zu beschäftigen, dass es mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz konform geht. 4. Vom Ministerium für Arbeit, Integration u. Soziales, NRW gibt es übrigens uum Thema Mutterschutz in Arztpraxen ein Informationsblatt. Sie können Sie hier finden: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/Arztpraxen_korr-neu.pdf (letzter Abruf:03.08.2013) Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.08.2013



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