Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni! Wollte mal nachfragen ab welcher ssw das FG-Risiko gerniger wird, da ich dann meinen AG über die SS informieren möchte. Können Sie mir weiterhelfen? Achja und ist es bei z.B 12. ssw die Beginnende 12. ssw (also 11+1) oder die vollendete 12.ssw (12+0)???? Dankeschön! Bin jetzt in der 11. ssw.(10+0) achja: Beim letuten US hat Krümel geschlafen, muss man nochmal ein Kontroll US machen, um die Kindsbewegung nachzuweisen? Größe war absolut ssw-gerecht, HA deutlich zu erkennen. Danke für die Infos! LG Finnja
liebe Finnja, 1.Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Verlaufes nach einer Fehlgeburt liegt aber bei etwa 85-90%! Nach der vollendeten 6. SSW ist das Fehlgeburtsrisiko so in etwa bei 12% und nach der vollendeten 12. SSW nur noch bei etwa 4%. 2. in der 11. SSW gibt es meist keinen Grund sich schon über zu geringe Kindsbewegungen zu sorgen,da diese eben noch deutlich eingeschränkt sein können. Hier ist immer auch der Eindruck des Untersuchers vom Gesamtbefund ausschlaggebend. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Finnja, lt. §5 Mutterschutzgesetzt soll eine werdende Mutter den Arbeitgeber informieren, sobald ihr der Zustand der Schwangerschaft bekannt ist. Ich bin zwar keine Juristin, halte dies aber erstmal nicht für zwangsweise verpflichtend - abgesehen davon, dass frau natürlich so noch nicht den Schutz des Gesetzes gegenüber dem Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann. Eine Verpflichtung zur Information könnte sich aus Betriebsvereinbarungen oder (ganz sicher) aus dem Beamtenrecht ergeben. Ich persönlich hielte es für schlau, den Arbeitgeber eher früh zu informieren, damit man z.B. Dienstreisen per Flug oder Messestandbetreuung oder dergleichen risikoträchtige oder anstrengende Tätigkeiten ablehnen kann. Das FG-Risiko senkt sich statistisch recht stark nach Vollendung der 12. SSW. Ich persönlich würde Dir empfehlen, den Arbeitgeber eher bald zu informieren - nun ist ja selbst die 12. SSW bei Dir bald rum. ;-) Viele Grüße, Irina.
Mitglied inaktiv
Für die Schwangerschaftsbescheinigung des Arztes ist meiner Meinung nach kein erneuter US nötig, solange sich das Kind zeitgemäss entwickelt, also z.B. gewachsen ist. Eine Bescheinigung für den AG (kostenpflichtig, Kosten werden vom AG ersetzt) brauchst Du nur, wenn dieser es verlangt. Die meisten geben sich aber mit dem Eintrag im Mutterpass zufrieden. Viele Grüße, Irina.
Mitglied inaktiv
Hallo! Danke für die Info. Da ich im März eine FG hatte, bin ich da eher vorsichtig, zumal mein jetztiger AG keine Fan von Schwangeren ist und ich im schlimmsten Fall die Trauer um eine erneute FG und Streß mit dem AG hätte. MuSchuG spricht von Soll, da ich Ausbilderin bin weiß ich, dass es keine MUSS-Vorschrift ist. Fairerhalber werde ich meinem AG es auch sobald die kritische Zeit rum ist sagen. Das sehe ich auch so. Dann hat er noch genug Zeit jemanden neuen einzustellen, da ich defintiv in Elterzeit gehen werde. Hoffe, dass alles gut läuft! LG Finnja
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