Smasher
Hallo, folgendes bei uns: - Meine Frau bis zum zweiten Lebensjahr unseres Kindes in Elternzeit. - Ich war Lebensmonat 10 + 11. in Elternzeit mit Elterngeld(Vatermonate) - Nun das "Problem": Unser Kind kommt ab den 01.08. zur Krippe, meine Frau wird ab dann wieder Vollzeit arbeiten gehen. Da die Planung für Kind 2 anstehen wird sie für 3 - 6 Monate wieder arbeiten da sie anschließend vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommt. (Wenn sie Schwanger wird..) Im Beschäftigungsverbot wird sie vollen Lohnausgleich erhalten. Nun ist unsere Überlegung ob ich ab den 01.08. eine zweite Elternzeit beantragen kann und ob der Arbeitgeber dies so hinnehmen muss. Das ich unentgeltlich zuhause bleiben würde ist bekannt. Vielen Dank !!
Hallo, Sie meinen Elternzeit noch für das erste Kind? Mit Frist sieben Wochen können Sie neue Elternzeit beantragen, haben aber keinen Anspruch darauf. Leistungen wie Elterngeld bekommen Sie nicht. Liebe Grüße NB
chrissicat
Erneut in Elternzeit kannst du gehen. Hier ist eine Mitteilungsfrist von 7 Wochen zu beachten. Mit einem Beschäftigungsverbot planen könnt ihr allerdings nicht! Selbst wenn deine Frau in der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hatte, heißt das nicht, dass sie auch in einer erneuten Schwangerschaft eins erhält.
Dojii
Du hast dich mit deinem ersten Elternzeitantrag für 2 Jahre an das gebunden, was du um ersten Antrag angegeben hast. Sprich wenn du innerhalb dieser zwei Jahre noch einmal Elternzeit nehmen willst, muss dein Arbeitgeber dem zustimmen. Du bist also auf den guten Willen deines Arbeitgebers angewiesen. Du hast kein Recht mehr, die Elternzeit einfach zu nehmen.
Smasher
Korrekt. Elternzeit für das erste Kind! Okay, bedeutet ich muss hoffen das mein Arbeitgeber diesem zustimmt. Danke für die Information.
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