Schneck78
Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort auf meine Frage betreffend AG-Wechsel. Unklar ist bei mir jetzt noch: 1. Mitnahme der EZ zu neuem AG -> möglich, wenn ja wie? 2. Gibt es irgendwelche Gründe, warum mein alter AG die Zustimmung zu neuem Arbeitsverhältnis in Teilzeit verweigern kann? Ich arbeite dann in der gleichen Branche, wie bei altem AG. Im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich keine Nebenbeschäftigung aufnehmen darf, die meine Arbeitsleistung und Interessen der Firma beeinträchtigen. Ich soll vor jeder Nebenbeschäftigung AG informieren. Da ich ja keine Konkurrenz oder so machen will, sollte das aus meiner Sicht kein Problem sein. Vielen Dank nochmal. Sie helfen mir sehr weiter. Schneck78
Hallo, 1. Nein, da muss man die Elternzeit neu beantragen 2. Wollen Sie denn bei dem anderen Arbeitgeber nur während der Elternzeit arbeiten? Oder dauerhaft? Liebe Grüße, NB
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Hallo mein Mann und ich haben uns getrennt. Er stellt bei Facebook Fotos der Kinder 2 1/2 Jahre und 9 Monate rein, ich habe ihm gesagt, das ich das nicht möchte, und er die Fotos löschen soll, aber er macht es nicht. Was kann ich machen? Vielen Dank vorab für ihre Antwort
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Wir haben das gemeinsame Sorgerecht nun will er nicht dem Urlaub zustimmen mit den Kindern. Brauch ich das überhaupt wenn ich 2 Wochen nach Ägypten fliegen will? Dann wollte ich noch fragen wie das ist wenn man den Kindesunterhalt vom Vater direkt vom Jugendamt bekommt wer benachrichtigt ihn dann wenn es eine Erhöhung gibt? Das Jugendamt? ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich beabsichtige mit meiner 3,5 Jahre alten Tochter wieder in meine Heimatstadt zu ziehen. Meine Eltern leben dort und könnten mich unterstützen. Der Vater meiner Tochter (gemeinsames Sorgerecht) hat dem Umzug mündlich zugestimmt. Jetzt hat sich die Situation verändert und ich würde gerne mit meinem neuen Partner ...