Florentina046
Liebe Frau Bader, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, bei dem man Mutterschaftsgeld (Krankenkasse) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber) bekommt und gleichzeitig noch einen Nebenjob (nicht krankenversicherungspflichtig, 200 Euro/Monat Übungsleiterfreibetrag, Rest pauschalversteuert) bei dem man regelmäßig 320 Netto verdient, aber in den drei Monaten vor Eintritt des Mutterschutzes durchschnittlich 410 Euro verdient hat (aufgrund von Überstunden), bekommt man dann vom Arbeitgeber des Nebenjobs auch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Ich danke Ihnen!
Hallo, das zweite ist dann ja ein Minijob. Da keine Krankenversicherungspflicht besteht, muss die KK nichts bezahlen. Nur der AG den Mehrbetrag zu 13 €. Bei 410 € würde dies bedeuten: 410/30 = 13,66 € -> der Ag müsste pro Tag 0,66 € zahlen. Bei 6 + 8 Wo Mutterschutz hieße das: 55,44 € Liebe Grüße NB
Behnke
Ja: https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html
Florentina046
Sie haben jetzt wiederholt meine Frage anders als Frau Bader beantwortet. Woher haben Sie Ihre Informationen, sind Sie Jurist? Ich habe aus dem Nebenjob keinen Krankengeldanspruch, deshalb sieht die Krankenkasse keine Notwendigkeit, die 13 Euro pro Tag aufzuteilen. Die Krankenkasse tut also so, als gäbe es diesen Nebenjob nicht. Es ist ja schön, wenn ich mir mit dem Rechner im Internet etwas ausrechnen kann, aber der Arbeitgeber des Nebenjobs bleibt dabei, dass er bei geringfügiger Beschäftigung nichts zahlen muss und einen Kontakt mit meiner Krankenkasse oder dem Arbeitgeber des Hauptjobs gibt es nicht. Auch der Arbeitgeber des Hauptjobs hat ja nichts mit dem Arbeitgeber des Nebenjobs zu tun. Kann es sein, dass diese Aufteilung der 13 Euro auf die beiden Jobs nur dann gemacht wird, wenn beide Jobs krankenversicherungspflichtig sind?
Behnke
Ja, ich bin in bestimmten Punkten nahe am Geschehen. Die Krankenkasse zahlt immer die 13 Euro. Es geht also nur um die Aufteilung des AG-Zuschusses. Die Krankenkasse teilt daher auch nichts auf. Hier gilt also zu beachten, welcher fiktive Anteil der 13 Euro der KK, den Anteil des AG Zuschusses reduziert. Denn im Mutterschutz erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe ihres alten Nettolohns, reduziert um das Geld der Krankenkasse. Bei mehreren Jobs, entsprechend anteilig. Ihr AG des Minijobs kann sich bei der Knappschaft BahnSee erkundigen, diese ist federführend für Belange der Minijobs, und berät hier die AG. Der Rechner bildet also die aktuelle Rechtslage ab. Dies steht auch nicht im Wiederspruch zur Antwort von Frau Bader. Im Übrigen ist ein Minijob ein normales Beschäftigungsverhältnis, mit der Besonderheit der pauschalen Versteuerung.
Behnke
Wenden Sie sich ansonsten ans Gewerbeaufsichtsamt oder ein Mutterschutzreferat.
Behnke
Steht übrigens auch auf den Seiten der Minijob-Zentrale unter Entgeltfortzahlung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
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