kleinerelch
Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn die monatliche Rate der Finanzierung also höher ist, als der Wohnwert, bleibt es ohne Anrechnung auf den Unterhalt, richtig? Ich hätte monatlich ca. 800Euro Darlehensrückzahlung und der Wohnwert wäre ca. 500Euro. Danke für Ihre Mühe und liebe Grüße
Hallo, der negative Wohnwert ist in diesem Fall einkommensmindernd abzusetzen (falls Sie Einkommen haben). Liebe Grüße NB
kleinerelch
Der Kindsvater und ich waren nicht verheiratet. Momentan bekomme ich Betreuungsunterhalt nach §1615l.
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