Mitglied inaktiv
Hallo, es gehört wohl nicht richtig hier her, aber ich weiß leider nicht, wen ich genau dazu fragen soll. Meine Cousine möchte sich mit ihrem Partner für 1 Jahr zusammenschreiben lassen. Ich habe gehört sowas gibt es gar nicht. Entweder man heiratet für immer oder läßt sich für immer zusammenschreiben. Stimmt das? Ich hoffe sie können mir auch darüber eine Auskunft geben. Vielen Dank, LG Bianka
Hallo, den Begriff kenne ich gar nicht. Aber es geht nur Ehe oder nicht Ehe. Oder leben Sie im Ausland? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Die standesamtliche Trauung wurde früher als zusammenschreiben bezeichnet ! Sie können natürlich heiraten und sich nach 1 Jahr wieder scheiden lassen -da freut sich dann irgendein Anwalt und das Amtsgericht über die Kohle ! LG Sandra
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung