Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Problem ist folgendes : vor meinem Erziehungsurlaub, den ich bis zum 1.1.2003 befristet hatte, war ich in einer Zweigstelle mit 4 Mitarbeitern einer Großbank beschäftigt. Für mich wurde eine neue Kraft unbefristet ( ! ) eingestellt. Kurz vor der Rückkehr an meinen Arbeitsplatz wurde mir mitgeteilt, daß derzeit kein Platz für mich da ist. Ich wurde - mehr oder weniger- gezwungen, den Erziehungsurlaub zu verlängern. Jetzt steht das Problem mit der Rückkehr wieder an ... Meine Frage : Kann mein Arbeitgeber mich ( 2 kleine Kinder ) unbeschränkt in eine andere, auch weit entfernte Filiale versetzen, oder muß er dafür meine ledige und kinderlose Nachfolgerin vorziehen ( unsere Arbeitsverträge sehen einen flexiblen Einsatz in der Region vor )? Welche rechtlichen Grundlagen habe ich, um auf meinen alten Arbeitsplatz zu bestehen, zumal mein AG meine geplante Rückkehr durch die unbefristete Neueinstellung vorsätzlich übergangen hat ? Würde sich meine Ausgangslage bei einer nochmaligen Verlängerung des Erziehungsurlaubs bis ans Ende der möglichen 3 Jahre verändern ? Vielen Dank ! Louisa
HAllo, wenn IHr Arbeitsvertrag das zulässt kann der Ag Sie in einer anderen Filiale einsetzen, ohne eine soziale Auswahl treffen zu müssen. Haben Sie mal mit dem BR geredet? Gruß, NB
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