Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte da mal eine Frage, und zwar geht es darum wenn ältere Kinder oder eigentlich schon Jugendliche auf dem Spielplatz sich unmöglich verhalten Z.B. In den Sand Spucken,Rauchen,Müll hinterlassen, kleinere drangsalieren auch mutwillige Zerstörung in Kauf nehmen weil sie gegen Spielgeräte treten, usw.in wie weit "darf" man zurechtweisen? Danke für eine Antwort.
Hallo, an jedem Spielplatz stehen Schilder, bis zu welchem ALter sie zu nutzen sind. Zurechtzweisen darf man, wird nur wenig helfen. Am besten schreiben Sie sich die Zeiten auf, wann die Bösewichte ihr Unwesen treiben u teilen dies schriftl. dem Ordnungsamt mit mit der Bitte, anzuschreiten. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit