Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurechtweisungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zurechtweisungen

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hätte da mal eine Frage, und zwar geht es darum wenn ältere Kinder oder eigentlich schon Jugendliche auf dem Spielplatz sich unmöglich verhalten Z.B. In den Sand Spucken,Rauchen,Müll hinterlassen, kleinere drangsalieren auch mutwillige Zerstörung in Kauf nehmen weil sie gegen Spielgeräte treten, usw.in wie weit "darf" man zurechtweisen? Danke für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, an jedem Spielplatz stehen Schilder, bis zu welchem ALter sie zu nutzen sind. Zurechtzweisen darf man, wird nur wenig helfen. Am besten schreiben Sie sich die Zeiten auf, wann die Bösewichte ihr Unwesen treiben u teilen dies schriftl. dem Ordnungsamt mit mit der Bitte, anzuschreiten. Gruß, NB


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