Mitglied inaktiv
Ich wohne in Niedersachsen und hatte bis zum Urteil einen Anwalt, der mir aber mitteilte, dass man die Dinge die nach dem Urteil über Gerichtsvollzieher laufen eigenständig beantragen muss, da die Kosten nicht vom vorherigen PKH_antrag gedeckt werden und man unter Umständen auf den Kosten sitzenbleibt.
Hallo, ich weiß jetzt gar nicht, on man auch fpr die ZV PKH bekommen kann-fragen Sie dsoch mal beim Gericht nach. Dort gibt es auch eine Gerichtsvollzieherstelle. Das mit den Anträgen ist sehr schwierig, wenn der GVZ Ihnen nicht hilft. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"