Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu Ihrer Frage Frau Bader

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu Ihrer Frage Frau Bader

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Re: Beschäftigungsnachweis mit Arbeitszeiten = verbindlich ? Hallo Frau Bader Exakter Titel auf der Bescheinigung lautet : Berufstätigkeitsnachweis für die Berücksichtigung im Platzvergabeverfahren der Kindertagesstätten. Dort gibt es 7 Spalten von Mo-So und jeweils von Mo-Fr hat der AG dort 09-15 Uhr ausgefüllt. Nun ist alles arrangiert und nun sagt der AG Abend und Wochenendarbeit. 500 Mitarbeiter, betrieblich gar kein Problem nur 09-15 Uhr zu arbeiten. Perso reagiert nicht mehr nach Verlangen auf schriftliche Zustimmung oder Ablehnung mit Begründung. Danke und eine schöne Woche


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Bescheinigung ist ja nicht arbeitsrechtlicher Natur sondern für die KiTa. Gibt es denn sonst keine Regelung mit dem AG zur Arbeitszeit? Ansonsten muss er betriebliche Gründe haben, es abzulehnen (wenn nicht im Arbeitsvertrag etwas anderes steht) Liebe Grüsse, NB


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