Mitglied inaktiv
Hallo! Ich möchte jetzt nach meiner Mutterschutz-Zeit wieder anfangen zum Arbeiten. Werde von Zuhause aus und in der Firma (teils-teils) arbeiten können. Habe ich Recht auf Zeit zum Flasche geben, die ich mir von meiner Arbeitszeit abziehen darf? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Lieben Gruss Astrid
Hallo, nein, nur Still-Kinder. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das geht nur bei Stillkindern: Stillmütter sind (ernährungstechnisch) unersetzlich, Flaschenmütter nicht (sprich: es ist egal, wer die Pulle hält, der Busen aber ist angewachsen).
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber