kleinerelch
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe vom Vater meines Kindes Bereuungsunterhaltfür mich. Wenn ich mir nun selbst ein eigenes Haus anschaffen würde, würde mir dann ein Wohnvorteil dafür angerechnet, sprich, wird mir der Wohnwert dann als eigenes Einkommen angerechnet und beim Bereuungsunterhalt abgezogen? Vielen Dank für Ihre Mühe und fachliche Einschätzung und freundliche Grüße
Hallo, der Wohnvorteil berückichtigt auch die Finanzierungskosten, die werden nämlich abgezogen. Ansonsten wird es fiktiv als eigenes Einkommen gerechnet und mindern den Unterhalt. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?