kleinerelch
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe vom Vater meines Kindes Bereuungsunterhaltfür mich. Wenn ich mir nun selbst ein eigenes Haus anschaffen würde, würde mir dann ein Wohnvorteil dafür angerechnet, sprich, wird mir der Wohnwert dann als eigenes Einkommen angerechnet und beim Bereuungsunterhalt abgezogen? Vielen Dank für Ihre Mühe und fachliche Einschätzung und freundliche Grüße
Hallo, der Wohnvorteil berückichtigt auch die Finanzierungskosten, die werden nämlich abgezogen. Ansonsten wird es fiktiv als eigenes Einkommen gerechnet und mindern den Unterhalt. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit