Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnvorteil Betreuungsunterhalt

Frage: Wohnvorteil Betreuungsunterhalt

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, 1. gibt es Aktenzeichen oder Paragraphen, die aussagen, dass sowohl Darlehenszinsen, als auch Darlehenstilgungskosten vom Wohnwert abgezogen werden können? 2. Meinten Sie unter "Finanzierungskosten" für ein Eigenheim sowohl Darlehenszinsen, als auch Darlehenstilgungskosten? Leider kann ich nirgends Informationen finden, wie es sich in meinem Fall als ledige Mutter, die Betreuungsunterhalt erhält, verhält. 3. Wirkt es sich in irgend einer Weise negativ aus, wenn ich mir eine günstige, eigene Immobilie während des Bezuges von Betreuungsunterhalt anschaffe? 4. Ist Elterngeld unterhaltsrelevantes Einkommen, von dem die Finanzierungskosten, soweit sie den Mietwert übersteigen, abgezogen werden können? Danke für Ihre Zeit und fachliche Einschätzung und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier können leider nur allgemeine Fragen zu allgemeinen Themen beantwortet werden. Gerne berate ich Sie kostenpflichtig. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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