kleinerelch
Sehr geehrte Frau Bader, 1. gibt es Aktenzeichen oder Paragraphen, die aussagen, dass sowohl Darlehenszinsen, als auch Darlehenstilgungskosten vom Wohnwert abgezogen werden können? 2. Meinten Sie unter "Finanzierungskosten" für ein Eigenheim sowohl Darlehenszinsen, als auch Darlehenstilgungskosten? Leider kann ich nirgends Informationen finden, wie es sich in meinem Fall als ledige Mutter, die Betreuungsunterhalt erhält, verhält. 3. Wirkt es sich in irgend einer Weise negativ aus, wenn ich mir eine günstige, eigene Immobilie während des Bezuges von Betreuungsunterhalt anschaffe? 4. Ist Elterngeld unterhaltsrelevantes Einkommen, von dem die Finanzierungskosten, soweit sie den Mietwert übersteigen, abgezogen werden können? Danke für Ihre Zeit und fachliche Einschätzung und liebe Grüße
Hallo, hier können leider nur allgemeine Fragen zu allgemeinen Themen beantwortet werden. Gerne berate ich Sie kostenpflichtig. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Du solltest bei deinen individuellen Fragen einen Anwalt vor Ort zu Rate ziehen!
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