Mitglied inaktiv
hallo ich habe eine kurze frage wenn ich jetzt schwanger wäre ab wann kann ich den mir eine größere wohnung suchen oder muss ich da warten bis das baby da ist???? und wie groß darf den da die wohnung sein?? lg peg
Hallo, Das ist leider von Gemeinde zu Gemeinde total unterschiedlich. Daher ist es etwas schwierig, Ihnen Auskunft zu erteilen. Bitte beim Amt erfragen. Liebe Grüsse, NB
Andrea6
?? Menschen können sich doch unabhängig von schwanger oder nicht eine Wohnung in gewünschter Größe suchen und beziehen - wer könnte ihnen da Vorschriften machen?
Mitglied inaktiv
und darum gehts doch oder?
Andrea6
Ach so - es geht um Transferleistungen. Ging aus dem Posting nicht hervor.
Ähnliche Fragen
mich würde mal interessieren wie groß, wie teuer und wie viele zimmer eine wohnung haben dürfte die ich mit meiner 4 1/2 monate alten tochter laut alg2 beziehen würde. und ob größe und anzahl der zimmer egal sind solange man das mietlimit nicht überschreitet. liebe grüße cathy
Hallo Frau Bader, ich bin getrennt lebender Papa und habe das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Mutter unserer Kinder. Nun will meine eine Tochter (13 Jahre) zu mir ziehen, weil sie sich bei mir wohler fühlt. Ich lebe mit meiner Partnerin in einer 69 qm Eigentumswohnung: Kinderzimmer, Wohn-/Ess-/Schlafbereich, Bad, Ter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner