Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohngeld

mell92

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Hallo! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Bin gerade echt Ratlos! Wie wollen umziehen(zur zeit 2Raum Wonung und kein Platz) Nun Frage ich mich ob wir Wohngeld bekommen. Wir haben getrennte Konten und ich würde ab Sep nur noch Mutterschutzgeld und dann Später Elterngeld bekommen. Mein Freund verdient ja auch geld. Muss das mit Angegeben werden wenn ich den Antrag stelle? Er bezahlt ja die ganzen versicherungen und Auto und so. Wie gesagt ich weis grade nicht weiter.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die Wohnung zusammen beziehen, sind sie eine Bedarfsgemeinschaft und werden auch zusammen berechnet. Ich würde einfach mal zum Jobcenter gehen u es dort direkt klären. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wer will denn da einziehen ? Aber wenn das Kind von ihm ist dann ist er eh finanziell für Dich zuständig


luvi

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Hallo, Wenn Ihr zusammenwohnt, wird auch sein Geld zur Berechnung des Wohngelds angerechnet. Es gibt aber bestimmte Freibeträge für Versicherungen, Elterngeld (ich glaube 300 Euro sind immer anrechnungsfrei). Einfach mal probieren. Liebe Grüße Luvi


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