Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohngeld ohne Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohngeld ohne Unterhalt

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Liebe Frau Bader! Ich habe in meinen AUgen schwerwiegende Gründe, den Vater meines Kindes nicht angeben zu können, da ich mich und mein Kind im Falle eines Umganges bedroht sehen würde. Dies habe ich nach sehr sehr gründlichen Überlegungen so entschieden. Daher habe ich bislang darauf verzichtet zum JA zu gehen und irgend etwas anzugeben. Inzwischen weiß ich aber auch ohnehin nicht mehr, wo sich der KV aufhält. Nun habe ich aber die Erfahrung gemacht, daß auch sämtliche anderen Sozialleistungen nicht gewährt werden, wenn man auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss verzichtet. Meine Fragen sind: 1. Gibt es irgendeine Möglichkeit, Wohngeld zu beziehen, ohne Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bekommen? 2. Wenn ich die wenigen ANgaben mache, die ich vom KV weiß, reicht dies wahrscheinlich für eine Vaterschaftsfestellung nicht aus. DOch wenn der KV eines Tages doch auftauchen sollte, muß ich den Unterhaltsvorschuss dann zurückzahlen oder er, oder niemand (denn er hatte ja gar keine reale Möglichkeit unterhalt zu zahlen)? 3. Mache ich mich strafbar, wenn ich aufgrund meiner Befürchtungen unvollständige Angaben zum KV gebe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tine, Sie erhalten keine Leistungen, weil Sie evtl. Ansprüch gegenüber dem KV haben. Der Staat tritt nur ein, wenn dieser nicht leisten kann. Um dies zu überprüfen, müssen die Ämter den KV kennen. Ohne das kein Geld. Versuchen Sie zu erklären, warum Sie den Namen nicht nennen wollen, das könnte helfen. Strafbar machen Sie sich nur, wenn Sie lügen + so zu Unrecht Leistungen erhalten. Gruß, NB


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