Äpfelchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an der Uni zeitlich befristet angestellt. Das ist üblich. Es ist eine normale Haushaltsstelle, keine Drittmittelstelle. Nun war meine Info aus der Verwaltung, dass alles, was ich an Elternzeit nehme, hinten an die Zeit dran gehängt werden müsse. Es sollte jungen Akademikern kein Nachteil aus der Mutterschaft entstehen, hieß es. 1. Wie ist das mit den Monaten, die ich von der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot zu Hause bleiben muss? Werden die auch dran gehängt? 2. Meine Kollegin hat die gleiche Situation, ist aber jetzt schon in Elternzeit. Sie hat jetzt eine Vertragsverlängerung bekommen, bei mir sollte es auch alles so laufen. Jetzt wurde ihr Vertrag aber nicht bis zum Ende der Elternzeit verlängert, weil es nach dem Wissenschaftszeitgesetz nicht ginge. Zählt dieses wirklich im Berufsverbot und in der Elternzeit/Mutterschutz weiter? Eigentlich sind wir ja beide von den 6 Jahren jeweils 1,5 zu Hause (6 Monate BV, 2 Mutterschutz und 10 Elternezeit). So wären wir beide wegen den Schwangerschaften hinterher arbeitslos und könnten auch nicht an der Uni weiterarbeiten. Weitere 6 Jahre sind zwar möglich, aber Experimente hierfür in der Stillzeit/Elternzeit auch einfach gesetzlich nicht möglich (Chemikalien etc.). Danke
Hallo, im BV haben Sie ja Lohn bekommen, die Zeit wird nicht hinten dran gehängt. ansonsten die EZ (kenne ich so aus dem Frendeskreis) Liebe Grüße NB
bellis123
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass Theorie und Praxis beim Thema Wissenschaftszeitvertraggesetz weit auseinander gehen können. Jede Univerwaltung legt das Gesetz unterschiedlich streng aus. Wenn du die Aussage eurer Verwaltung hast, dass Vertragslaufzeit die du in EZ warst, hinten dran gehängt wird, hast du sozusagen den Jackpot! :-) Für die 6 Jahre zählt die EZ aber keinesfalls mit, die wird immer ausgeklammert. BV dürfte nicht zusätzlich hinten dran gehängt werden, da du während des BV ja dein Gehalt voll weiter bekommst, also finanziellen keinen Nachteil hast. Mich wundert aber, dass du ein BV vom AG bekommst, denn als Wissenschaftler hat man ja auch mehr als genug Schreibtischarbeit zu tun (Experimente planen und auswerten, Publikationen schreiben, Anträge schreiben, Kooperationen vorantreiben, recherchieren, lesen, lesen, lesen,... ;-))
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