Eumel1979
Hallo Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Mitarbeit und die tollen Ratschläge in diesem Forum. Ich bin in der 9. SSW, werde alleinerziehend ohne Unterhaltsleistungen sein, bin Erwerbsminderungsrentner und habe zusätzlich einen 450-Euro-Job im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Gern wüsste ich, ob Zahlungen im Mutterschutz, Kindergeld/Erziehungsgeld auf die Erwerbsminderungsrente bzw. als Hinzuverdienst angerechnet werden. Und wie verhält sich dies bei einem möglichen Beschäftigungsverbot und eventuellen Zahlungen. Können Sie mir hierzu eine Info geben oder mir sagen, wo ich entsprechende Informationen bekommen kann. Was muss ich ggf. aufgrund der Rente beachten? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, es werden Einnahmen nur dann berücksichtigt, wenn Sie sie für die Elternzeit als Ersatz bekommen. Eine Rente, die durch gehend weiter bezahlt wird, nicht. Auch bei einem Minijob bekommen Sie in ein Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlungen. Berücksichtigen Sie aber, dass sie während der Mutterschutzfristen lediglich die zwei Euro täglich vom Arbeitgeber erhalten. Liebe Grüße NB
Eumel1979
Hallo Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort! Dies hat mir schon sehr weiter geholfen. Verstehe ich es richtig, dass ich somit definitiv einen Anspruch auf Erziehungsgeld habe? Bei meiner Recherche zu dem Thema habe ich leider keine eindeutige Aussage erhalten. Vielen Dank und viele Grüße Eumel1979
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