heidibumbeidi
Hallo, unsere Tochter geht seit dem 08.05.12 in die Kita der Nachbargemeinde (unsere Gemeinde hat keine Kita, nur einen KiGa). Inzwischen möchten wir den Betreuungsvertrag mit der Kita wieder kündigen. In der Satzung steht folgendes dazu geschrieben: "innerhalb der ersten drei Betreuungsmonate eines Kindes, ist es möglich das Betreuungsverhältnis zu kündigen. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit sind jedoch die Betreuungsgebühren für die ersten 3 Monate voll zu zahlen." und weiter... "die Sorgeberechtigten können die Aufhebung des Betreuungsverhältnisses jeweils zum Ende eines Monats beantragen. Der Antrag ist mindestens 4 Monate vor Beendigung des Betreuungsverhältnisses schriftlich zu stellen. Ausgenommen ist die Kündigung innerhalb der Probezeit. Eine Abmeldung zum 30.06. des Kindergartenjahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig." Wielange die Probezeit geht, können wir jedoch nicht entnehmen oder bedeutet es, daß die Probezeit die ersten 3 Monate sind??! Muß die Kündigung hier zum Monatsende verfaßt werden und können wir die Kündigung quasi noch im 3. Monat abgeben oder wann sollte das spätestens erfolgen?? Gründe für unseren Kündigungswunsch sind z.B.: 1. unsere Tochter wurde einen Tag nicht angenommen, da ich mit ihr "erst" 8:32Uhr dort war (also 2 Minuten "zu spät" kam) 2. wir angerufen wurden ob wir unsere Tochter einen anderen Tag zu Hause behalten könnten, da die Einrichtung Personalprobleme hätte 3. ist es doch sehr schwierig für uns den Beitrag zu stämmen 420€+72€ Essensgeld -selbst wenn unsere Tochter NICHT mitißt, MUSS das Essensgeld bezahlt werden und wird auch nicht erstattet...egal ob´s 1 Tag, 1 Woche oder 1 Monat ist...auch egal ob mit oder ohne An-/Abmeldung! (ein Antrag zwecks finanzieller Unterstützung wurde bereits abgelehnt!) ...insgesamt sind wir einfach unzufrieden und haben zum Glück aber auch die Möglichkeit, daß unsere Tochter in unserem Betriebskindergarten einen Platz bekommen könnte -das war eigentlich von Anfang an mein Wunsch & ich ließ mich leider zur Kita breitschlagen... Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen & hat den ein oder anderen Rat für uns, wie wir das mit der Kündigung machen können? Liebe Grüße :-)
Hallo, Sie sind doch in der Probezeit u können kündigen. Eine nähere Prüfung darf ich hier nicht machen - wäre Einzelfallberatung (s. Hinweise) Liebe Grüsse, NB
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