kleeneDani
Guten Abend Frau Bader, bei unserer jungen Familie geht es um die Frage, in welcher Höhe mein Lebenspartner Kindesunterhalt für seinen 1. Sohn zahlen muss ? Folgende Situation: Mein Partner hat einen Sohn aus 1. Ehe der aktuell 3Jahre alt ist und bei seiner "Mutter" lebt. Seit Mai 2013 haben nun auch wir beide einen gemeinsamen Sohn der mittlerweile 6 Monate alt ist. Und um es richtig verwirrend zu machen ... wir sind erneut schwanger und erwarten unser 2. gemeinsames Kind im Sommer 2014. Mein Partner hat ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1500€ Nun meine Frage: Mein Partner zahlt monatlich Kindesunterhalt für seinen 1. Sohn ... verringert sich der Kindesunterhalt wegen dem 2. Kind und wird das dann nächstes Jahr noch weniger wenn das 3. Kind da ist ? Meinem Partner steht ja ein monatlich ein Mindestbetrag zum Selbstbehalt zu ... also was wenn er da drunter liegt und dennoch für alle 3 Kinder zahlt. Wie wird das dann berechnet ? Wer kriegt was ? Und ja, die berühmte Düsseldorfer Tabelle habe ich bereits ausgiebig studiert, allerdings kann man dort nur "Standard-Situationen" ablesen bzw. berechnen. Und einen Anwalt können wir uns nicht leisten. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Hallo, warum setzten Sie die Mutter in Anführungszeichen? Sie können einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen - dann rechnet ein RA für eine Schutzgebühr von 10 € aus. Das JA wird das eher nicht machen - die sind ja für die Kinder, nicht für die Väter da Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wieso setzt Du Muttwr in Anführungsstriche ? Er kann die Mutter bitten eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Dann rechnen die den Unterhalt kostenlos aus und prüfen sein Einkommen. Aktuell kann er bei 1500€ beide Kinder voll bedienen.
mirico11
Hi, ist doch ganz einfach, alles was über seinem Selbstbehalt liegt wird auf die Kids aufgeteilt, auf eure gemeinsamen, genauso wie auch auf seinen großen ! Wenn er nicht mehr zahlen kann, gibt es Unterhaltsvorschuss für die Ex, das steht dir nicht zu, weil ihr gemeinsam im Haushalt lebt nehm ich an ! Je mehr Kinder in seinem Haushalt leben, desto mehr darf er an Selbstbehalt haben ! Lg
Sternenschnuppe
Frei nach dem Motto : Wie viele Kinder zeuge ich damit das erste nix mehr bekommt. Der Selbstbehalt ist im Übrigen weniger als in der DD Tabelle angegeben. Die Tabelle geht von einem alleinstehenden Mann aus. Mit gemeinsamer Haushaltsführung sinkt der Selbstbehalt, da die Kosten auch geringer sind. Sorry, wir haben jahrelang für 2 Kinder Unterhalt bezahlt. Diese muss man in die weitere Familienplanung einrechnen ob es finanziell passt.
kleeneDani
Geschrieben von Sternenschnuppe am 31.10.2013, 13:32 Frei nach dem Motto : Wie viele Kinder zeuge ich damit das erste nix mehr bekommt. Ich finde das eine absolute Frechheit hier solche Behauptungen aufzustellen !!! Wie kann man nur so anmaßend sein ?! Du hast von unserer Situation nicht im geringsten Ahnung und beleidigst hier einfach fremde Familien. Nicht umsonst hatte ich meine Frage hier im "ExpertenForum" gestellt und nicht sonst wo, damit jeder aus Langeweile rumpöbeln kann. Frei nach dem Motto: Kümmere Dich doch einfach um Deinen eigenen Sch...
Sternenschnuppe
Meine Antwort bezog sich nicht auf das was Du geschrieben hast sondern auf den Satz " Je mehr Kinder desto höher der Selbstbehalt " Nicht mehr und nicht weniger. Ansonsten habe ich Deine Frage ganz normal beantwortet.
kleeneDani
Das Problem an der Sache ist, dass ich Dich nicht um eine Antwort gebeten hatte. Also misch Dich doch einfach nicht in Sachen ein die Dich nichts angehen.
CKEL0410
Bei drei Kindern wird es bei dem Gehalt zur Magelfallberechnung kommen. Das kann dir das Jugendamt oder ein Anwalt berechnen.
kleeneDani
Liebe(r) CKEL0410, vielen Dank für Deine kurze aber informative Antwort. Happy Halloween
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