Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Hallo Ich hoffe Sie können mir helfen. Meine Elternzeit endet, ich bin wieder Schwanger und darf nicht schwanger arbeiten (Berufsverbot). Da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe, welches Gehalt bekomme ich dann?

von TammyDammy am 06.03.2017, 18:17



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Hallo, das kommt darauf an, in welchem Stadium der Verhandlung Sie sich befinden. Wenn Sie bereits mündlich eine Arbeits -Verkürzung verbindlich vereinbart haben, gilt der Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Was meinst du mit "da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe"? Hast du denn derzeit ein Arbeitsverhältnis? Wenn ja, wozu brauchst du einen neuen Vertrag?

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 18:21



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Ich würde in TL weiter arbeiten, mein VZ Vertrag (unbefristet und Tarifvertrag) gilt ja immer noch so lange ich keine Änderungen unterschreibe. Deswegen die Frage. Meiner Meinung nach zählt der VZ Vertrag und damit auch das Gehalt.

von TammyDammy am 06.03.2017, 19:48



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Ich denke mal Du meinst Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot. Aber das nur nebenbei. Ansonsten, ohne AG hast Du gar keine EZ - falls Du also aktuell keinen gültigen Arbeitsvertrag hast, hast Du keine EZ und damit ist auch kein BV nötig. Würde ich dir auch dringend von abraten, da es dann leicht Stressig werden kann weil Amt und KK sich dann oft den Buhmann zuschieben. Hast Du einen AG, dann gilt der Vertrag der gültig ist. Sprich, Du hast einen VZ-Vertrag, dann gilt der. Hast Du mit dem AG ausgemacht nach der EZ in TZ wieder zu kommen und das ist bereits fest unterschrieben, dann gilt der TZ-Vertrag. ABER !!! die Grundlagen für ein BV haben sich verschärft. Jeder AG ist jetzt verpflichtet erst einmal zu prüfen ob es nicht doch einen Ersatzarbeitsplatz gibt wo nicht wenigstens die Schwangere teilweise eingesetzt werden kann. Im Idealfall sogar ganz - und das müssen nicht unbedingt Tätigkeiten sein welche sie sonst macht. Heißt, bist Du eigentlich Erzieherin im KiGa, dann kann man dich auch zB ins Büro setzen wegen Schreibkram. Oder zur Beratung der Eltern. Hat der AG dann keine Arbeit für deine VZ-Beschäftigung, greift evtl ein Teil-BV, heißt Du bekommst den Lohn für die komplette Zeit, musst aber nur anteilig arbeiten. Auch das geht. Grundvoraussetzung deinerseits ist aber, das du mindestens theoretisch auch fähig bist deine Arbeitsleistung zu bringen, sprich Du musst eine Kinderbetreuung nachweisen und keine gesundheitlichen Einschränkungen haben die eine AU mit sich führen. Hast Du dagegen keine VZ-Betreuung weil zB geplant war in TZ wieder zu kommen, dann kannst Du natürlich auch nur ein BV über die TZ-Stelle erwarten. Ein BV soll dich nicht schlechter stellen, aber eben auch nicht besser. Aufgrund dessen das in der Vergangenheit mit BV oft Mißbrauch betrieben wurde, nicht nur seitens der Schwangeren sondern oft auch durch AG und oft auch zB durch Ärzte welche zu Unrecht welche ausgestellt haben die eigentlich der AG hätte machen müssen, prüfen die KK jetzt immer genauer. Und das muss jede Schwangere wissen, weil man in der ersten Schwangerschaft ein BV hatte, heißt das eben nicht das man auch in der nächsten eines sicher hat. Hast Du deine 3 Jahre EZ noch nicht ausgenutzt, könntest eigentlich gar nicht arbeiten weil nicht mal eine TZ-Betreuung vorhanden, dann würde ich auch darüber nachdenken die EZ zu verlängern. Je nachdem muss der AG bei dem zwar zustimmen, bewahrt dich aber davor evtl den Job kündigen zu müssen. So wäre wenigstens Mutterschutzgeld gesichert, Krankenversicherung und eben erneute EZ. Besser wie eben ohne Job. EG wird dann aber nur Mindestsatz, wie hoch ansonsten EG wird, hängt davon ab wie hoch Dein Verdienst in den nächsten Monaten bis zum Mutterschutz ist. Wie lange du noch bis dahin hast und ob evtl Zeiten von vor dem ersten Mutterschutz herangezogen werden können weil Altersabstand nicht zu groß.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 19:53



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Gretchenfrage wäre, KANNST Du auch VZ arbeiten wenn der AG dich entsprechend einsetzt? Den er kann dich auch an einen anderen Arbeitsplatz setzen wo Mutterschutz eingehalten wird.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 19:54



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Also ich bin im VZ-Vertrag unbefristet und habe bisher nichts für TZ unterschrieben! Mein Kind würde nur 6 Stunden betreut, da ist aber eben so noch nichts unterschrieben. Mein Chef hat grade erst zwei weitere Kolleginnen in BV (ja das stimmt übrigens ich meinte das andere) geschickt. Mich damals ja auch (2015), es gibt nur an der Anmeldung oder am Telefon Möglichkeiten. Aber dann würde ich eher zum Arzt gehen weil mich das massiv stresst. Die Frage war ja welches Gehalt ich im Fall BV bekomme.

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:07



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Wenn du eine Vollzeit-Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann gilt auch der Vollzeitvertrag. Du musst aber damit rechnen, dass du auf einen Ersatzarbeitsplatz vollzeit eingesetzt wirst. Also erst die Kinderbetreuung organisieren, und dann entsprechend den Stunden für die du eine Betreuung hast, Vertrag machen, ggf. in Vollzeitvertrag wieder einsteigen. Dann bietest du deine Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang wieder an. Wenn ein BV dabei herauskommt, erhältst du die Vergütung je nach Vertrag.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:10



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Wenn man EZ nur ein Jahr beantragt und kurz vor Ende (letzter Monat) verlängert bekommt man kein Geld mehr!

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:11



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Rechtlich hast du nur auf die Zeit Lohnanspruch, wo du auch deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kannst, also weniger als 6 Std die Woche. Und das gilt für das generelle BV vom Arbeitgeber genauso wie das individuelle vom Arzt.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:11



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Und wenn ich ggf keine Betreuung mehr habe?

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:16



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Darf ich fragen woher du diese Information hast? Ich würde das gerne mal offiziell nach lesen.

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:18



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Ohne Betreuung scheitert deine Beschäftigung daran, dass du gar nicht erst zur Arbeit erscheinen kannst. Du hast aber doch einen Rechtsanspruch auf Betreuung, den musst du bei der Gemeinde/Stadt einfordern. Warum sollte dein Arbeitgeber dich freistellen, wenn du einseitig gar nicht in der Lage bist, deine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen? Dann hast du ein Problem - es ist doch klar, dass man keinen Lohn erwarten kann, wenn man nicht in der Lage ist, von zu Hause abkömmlich zu werden. Eine Schwangerschaft entbindet nicht von den arbeitsvertraglichen Pflichten. Und diese Pflicht ist nun mal Arbeit gegen Lohn.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:22



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Du wurdest zum Arzt gehen, weil dich der Job an der Anmeldung stresst?Und was soll der Arzt machen? BV ausstellen? Ist nicht dein Ernst? Und ja wenn man das Elterngeld aufgebraucht hat, dann gibt es für die Verlängerung nichts mehr dazu. Sowas plant man vorher, dann müsst Ihr halt mit dem Gehalt vom Partner/Ehemann auskommen. Die Allgemeinheit ist hier nicht zuständig. Und übrigens auch ich habe ein Kind , bin Ärztin und habe kein BV bekommen, obwohl ja jeder Patient potentiell infektiös ist( zumindest bis die Diagnose steht)

von studimama2012 am 06.03.2017, 20:24



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Du kannst einfach mal deinen Arbeitsvertrag durchlesen: da steht dass du für eine bestimmte Arbeitsleistung einen bestimmten Lohn erhältst.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:25



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Das war nur theoretisch gemeint da ich noch kein Vertrag über die Betreuung habe. Und wo kann ich das nach lesen?

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:26



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Richtig. Anmeldung oder Telefon sind typische Schonarbeitsplätze für Schwangere. Der Arbeitgeber hat sowohl das Direktionsrecht für die Umsetzung, als auch die Pflicht, diesen Schonarbeitsplatz für die TE bereitzustellen und darf gar nicht freistellen, wenn es eine Umsetzmöglichkeit gibt. Wer das nicht akzeptieren möchte, muss kündigen. Dafür gibt es kein BV, auch keines vom Arzt.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:28



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Alter mädelz regt euch nicht so auf. Das ist eine Frage! Ihr könnt es auch ignorieren. Und ja planen kann man. Ich verzichte auf unfaire Beschuldigungen und Stress ist in der SS pures Gift! Es gibt Menschen die DAS nicht können. Schön für dich liebe Ärztin das es bei Dir anders ist. Echt ... Unmöglich!!!!

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:30



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Ist schon komisch das mein Chef 4 mädelz in BV geschickt hat 2015-2017

von TammyDammy am 06.03.2017, 20:31



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Überlege dir ob du die Ersatztätigkeit an der Rezeption machen willst oder ob du kündigst oder die Elternzeit verlängerst. Das abzulehnen geht gar nicht. Damit verlierst du deine Lohnfortzahlungansprüche. Das kannst du z.B. hier bei den Antworten von Frau Baader nachlesen. Die Gesetzesgrundlage ist die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz, § 3. Absatz 1: Arbeitsplatz umgestalten, um Gefährdungen auszuschließen. Absatz 2: Arbeitsplatzwechsel - Umsetzung an die Rezeption. Absatz 3: Bedingungen für die Freistellung.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:33



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Es kommt vor, dass er vier Mädels ins BV schickt und die fünfte muss ganz legal arbeiten. Das ist dann eben so.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:34



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Niemand hat dich unfair beschuldigt. Wenn die Rezeption stressig ist, dann gibts auch dafür eine Gefährdungsbeurteilung und du besprichst das mit dem Chef. Vielleicht schreibst du dann Abrechnungen oder so was. Aber nicht arbeiten wollen und Vollzeit Lohn einfordern, das ist utopisch.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:36



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

https://www.bmfsfj.de/blob/76054/2c6f6e0204711f9a59ba09c37f41a2d2/gesetzentwurf-muschg-data.pdf Es mag noch nicht gelten, aber die AG sind angehalten danach schon zu handeln. Was 2015 war interessiert da einen pieps. Und, komischerweise kenne ich inzwischen einige Schwangere welche beim Arzt im großen und ganzen normal weiter gearbeitet haben. bestimmte Tätigkeiten halt gemieden haben - das war es aber im großen und ganzen. Was mich nicht mehr verwundert ist, diese "Hochgehen" von einigen sobald man darauf hinweißt das ein BV eben nicht so sicher ist. Hinterläßt einen verdammt üblen Geschmack bei einem - und es verwundert nicht das der Gesetzgeber von solchen Machenschaften inzwischen die Nase voll hat.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 20:42



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Und wenn du keine Betreuung hast, dann musst du die Elternzeit verlängern oder den Job kündigen. Ich vermute, dass du Zahnarzthelferin bist und eigentlich gar nicht arbeiten willst. Die Elternzeit läuft aus, du bist wieder schwanger, hast keine Betreuung fürs Kind und bekommst jetzt Panik wie du es finanziell schaffen sollst. Hättest du von Anfang an , den Job wieder aufnehmen wollen, dann hättest du dich um Ganztagsbetreuung gekümmert. Hast du aber nicht. Nenne einen Grund warum man dich ins BV schicken sollte und wir (Steuerzahler) das finanzieren sollen?

von studimama2012 am 06.03.2017, 20:54



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Das neue MuSchG ist noch nicht verabschiedet worden. Aber im bisherigen Mutterschutzrecht ist es ja genauso, die Stelle habe ich oben angegeben. MuSchVO § 3 Abs. 1-3.

Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 21:24



Antwort auf: Wieder schwanger zum Ende der Elternzeit, BV - welches Gehalt?

Keine Betreuung, keine Lust auf Arbeit, und dabei bitte volles Gehalt kassieren wollen. Ich speichere mir den Link hier mal. Wenn mal wiedee gefragt wird warum die Regeln zum BV so streng geworden sind, bist Du das Paradebeispiel. Zum Kotzen.

von Sternenschnuppe am 07.03.2017, 08:38



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