Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

Frage: Wie wird mein beschaftigungsverbot berechnet?

Bauer.T

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Hallo ich bin 2 Jahre in elternzeit. Dies ist Ende diesen Monat vorbei. Ich gehe seit 8 Monaten arbeiten auf 450€ und bekomme 337€ elterngeld. Nun bin ich nochmal schwanger geworden und werde wieder ein BV bekommen. Wie wird sich das berechnen? Werden nur die 450€ zählen oder werden auch die 337€ mit angerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommend as, was Sie ohne BV bekommen würden. Das EG hat damit nichts zu tun Liebe Grüße NB


mellomania

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was ist der bv grund? arbeitest du TZ bei deinem arbeitgeber ober woanders? ist das bv vom arzt oder AG?


Mitglied inaktiv

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Es wird sich nichts an den Einkünften ändern.


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