Bauer.T
Hallo ich bin 2 Jahre in elternzeit. Dies ist Ende diesen Monat vorbei. Ich gehe seit 8 Monaten arbeiten auf 450€ und bekomme 337€ elterngeld. Nun bin ich nochmal schwanger geworden und werde wieder ein BV bekommen. Wie wird sich das berechnen? Werden nur die 450€ zählen oder werden auch die 337€ mit angerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommend as, was Sie ohne BV bekommen würden. Das EG hat damit nichts zu tun Liebe Grüße NB
mellomania
was ist der bv grund? arbeitest du TZ bei deinem arbeitgeber ober woanders? ist das bv vom arzt oder AG?
Mitglied inaktiv
Es wird sich nichts an den Einkünften ändern.
Die letzten 10 Beiträge
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin
- Rückkehr Elternzeit erschwert
- Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt