Josie.w
Guten Abend,ich bin bis April 2018 noch in Elternzeit und beziehe bis dahin noch Elterngeld. Ab den 1.5.18 habe ich bei meiner alten Arbeitsstelle einen neuen Vertrag mit mehr Stunden. Sollte ich zb.im März positiv testen,würde ich ab den 1.5 ein Beschäftigungsverbot(da ich in der Nacht arbeite und mein AG mich nirgendwo anders einsetzen wird)bekommen,aber wie berechnet sich das dann mit dem Lohn im BV? Weil der ja von den Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet. Und wie werden die Monate März+April berechnet fürs nächste Elterngeld? Da ich dort kein Einkommen hatte,sondern Elterngeld bezogen habe. Lg
Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
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