Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verlängere ich die Elternzeit mit Teilbeschäftigung und Unterbrechung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verlängere ich die Elternzeit mit Teilbeschäftigung und Unterbrechung?

MamaTina1

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich mit meinem Sohn (geb. am 17.09.2010) derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit, die bis zum 30.09.2012 laeuft. Ich moechte diese nun aufgrund der Erkrankung meines grossen Sohnes verlängern. Einen Antrag habe ich bereits - auf Anraten meines Arbeitgebers - bei meinem Arbeitgeber gestellt und die Elternzeit für das dritte Jahr bis zum 17.09.2013 beantragt. Ist das so richtig? Ist es wichtig, eine schriftliche Bestätigung zu erhalten zumal wir mündlich darüber gesprochen haben? Während dieser Zeit möchte ich gerne in Teilzeit arbeiten gehen. Das habe ich in meinem Antrag auch so angegeben mit dem Passus nach Absprache. Nun ist es so, dass ich im Dezember mit meinem großen Sohn zur Kur fahre (diese hatte ich bereits 12/2011 beantragt und erst jetzt bewilligt bekommen) und mein Arbeitgeber nun sagt, dass ich doch erst ab Januar 2013 wieder arbeiten könne. Ich möchte aber gern ab 10/2012 in Teilzeit arbeiten. Kann ich für den Zeitpunkt der Kur ( für den Monat 12/2012) auch eine Unterbrechung der Teilzeit machen, so dass ich für die Zeit dann kein Geld bekomme? Ich habe auch noch 6 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2010, die ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes noch übrig habe. Kann ich die vielleicht auch dazu nutzen? Muss ich meinen Antrag nun neu stellen? Kann ich dem Arbeitgeber die Auszeit für Dezember ohne Bezahlung anbieten? Gibt es was zu beachten, da ja mein grosser Sohn meine Unterstützung benötigt aufgrund von Therapien, die noch anstehen? Muss ich das bei meinem Antrag so angeben - Ich beantrage die Verlaengerung der Elternzeit für meinen Sohn 2J. (geb. Am 17.09.2010) aufgrund der Erkrankung meines grossen Sohnes 4 J. Der therapeutische Hilfe benötigt? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Gruessen MamaTina1


CKEL0410

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hallo die ez läuft nur bis zum 16 ten,am 3ten geb. müssetst du ther. wieder arbeiten,da die 3 jahre dann rum sind. zum rest kann ich dir leider nichts sagen!


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