Jani27
Sehr geehrte Freu Bader, in Kürze werde ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen. Ich habe meine Elternzeit um ein Jahr verlängert und werde ab Mai 20 Stunden bei meinem bisherigen Arbeitgeber tätig sein. Diese 20 Stunden werde ich bis zum Jahresende wahrscheinlich auf 30 erhöhen. Jetzt habe ich die Möglichkeit bekommen, eine Nebentätigkeit auszuüben - als Minijob. Diesem Job würde ich nicht regelmäßig sondern nur auf Abruf am Wochenende nachgehen. Wie ist die rechtliche Lage? Ist dies in der Elternzeit problemlos möglich oder muss ich auf die 30 Stunden Regelung/ Woche oder andere Details achten? Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Sie dürfen die 30 Std/ Wo nicht überschreiten 2. Der AG 1 muss dem zustimmen, darf aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüße NB
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