Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie und wo kann ich festlegen bei wem mein Kind bleibt wenn uns etwas passiert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie und wo kann ich festlegen bei wem mein Kind bleibt wenn uns etwas passiert?

Diddl2103

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Hallo Frau Bader, meinen Mann und mich beschäftigt die Frage was aus unserer Tochter wird wenn uns beiden etwas schlimmes passiert. Wir wollen auf keinen Fall das Sie im Heim oder wild Fremden aufwächst. Auch haben wir schon eine Vorstellung bei wem sie bleiben soll, aber wie und wo halten wir das fest? So das es auch wirklich so gemacht wird. Müssen wir dazu zu einem Notar? Wenn ja welche Kosten kommen auf uns zu? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Diddl2103

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Wieviel würde es denn kosten wenn sie es formulieren? Und ist das dann noch änderbar? Z.B: wenn ein zweites kind dazukommt. oder ich meinetwegen in einigen Jahren merke das sie zu wem anderes lieber möchte? freundliche Grüße


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